Hi 
hoffe dass jemand von Euch weiss ob es die Möglichkeit gibt Zuschüße(nicht Darlehen) für die Existenzgründung zu erhalten. So soll das Arbeitsamt „Bürgschaften“ für das Stammkapital bei Existenzgründungen in Form einer GmbH „übernehmen“ bzw. Zuschüße generell.
Meine Frage ist nun ob es diese Zuschüße, auch von anderen Trägern, gibt. Wenn ja ob diese Investitionsgebunden sind und wie es mit Zuschüßen für die Schaffung von Arbeitsplätzen aussieht
Ich weiß, ist gleich ein Wulst an Fragen…
Vielen Dank im voraus
Lieben Gruß an alle Helfenden und Hilfesuchenden
Noah
Wow das ineressiert mich auch 
Wenn das Arbeitsamt die Bügschaft für die das Stammkapital übernemen würde könnte man als Handwerker gleich mal ganz gross durchstarten 
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hi noah,
also das wäre mir ganz neu. von den agenturen für arbeit gibt´s die zuschüsse nur in bekannter form (Überbrückungsgeld, Ich-AG, Existenzgründerzuschuß). alles andere läuft über die kfw. und das sind immer nur zinsbegünstigte darlehen. siehe auch: http://www.kfw.de
regards bianca
Solche Förderungen gibt es in NRW durchaus, siehe hierzu als erste Info
http://www.anlauf-nrw.de/topthemen/10000_Geschenck.php
mfg
Riffler Alexander
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Hallo,
das Arbeitsamt übernimmt sicherlich keine Bürgschaften für Stammkapital oder Ähnliches. Wie bereits geschrieben wurde, kann man beim AA Überbrückungsgeld oder EXGZ (=Ich-AG) beantragen, das war’s dann aber auch schon.
Falls Du als Existenzgründer Mitarbeiter einstellen willst, kann Dir das AA einen sogenannten „Eingliederungszuschuss für Neugründungen“ gewähren, sprich dass ein gewisser Prozentsatz des Bruttolohns für eine bestimmte Zeitspanne vom AA gezahlt wird. Die Förderrichtlinien sind jedoch von Arbeitsamt zu Arbeitsamt verschieden.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß
Sandra
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