Wieviel Zuschuss zur Erstausstattung bekommt man vom Arbeitsamt bei einer Wohnungseinrichtung als ALG II-Empfänger?
Hallo
schau mal hier rein, Abschnitt „Erstausstattung“ , darin auch die verlinkte Broschüre ab Seite 35:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
(Ein TV-Gerät gehört mittlerweile nicht mehr zur notwendigen Erstausstattung; die Leistungsträger solllen dafür aber ggf. ein Darlehn bewilligen.)
Es liegt im Ermessen des Leistungsträgers, ob Bargeld oder Gutscheine (z.B. für’s Sozialkaufhaus) gewährt werden. Falls eine Pauschale bewilligt wird, muss sich der notwendige Bedarf damit auch tatsächlich decken lassen; ansonsten in Widerspruch gehen.
LG