Zuschuss von der ARGE?

Person A arbeitet 100 Std monatlich, ohne Überstunden sind das ca. 800€ netto. Ab April dürfen keine Überstunden mehr gemacht werden.

Desweiteren erhielt Person A Wohngeld von 120€ die jedoch ab dem 1.4. wegfallen da Person A dieses Jahr Urlaubs und Weihnachtsgeld bezieht.

Nun wurde Person A mitgeteilt , sie solle doch mal zur Arge gehen denn unterm Strich bleiben ja nach Abzug der Fixkosten weniger wie der HartzIV satz.

Person A kann nicht nachvollziehen das z.B. die Wohngeld stelle nicht darauf hinwies das Ihr noch mehr zuschüsse zustehen könnten.

Person A wäre nun dankbar wenn Ihr jemand sagen kann inwieweit dieses Zutrifft, denn Person A wäre äusserst erfreut mal mehr wie 200€ im Monat zum Leben zur Verfügung zu haben.

Falls es wichtig ist… Person A ist alleinstehend

Hallo,

Person A arbeitet 100 Std monatlich, ohne Überstunden sind das
ca. 800€ netto. Ab April dürfen keine Überstunden mehr
gemacht werden.

Desweiteren erhielt Person A Wohngeld von 120€ die jedoch ab
dem 1.4. wegfallen da Person A dieses Jahr Urlaubs und
Weihnachtsgeld bezieht.

Das würde sich bei ergänzendem ALG II vergleichbar auswirken.
( zumindest schon mal in den Monaten, in denen diese Sonderzuwendungen ausgezahlt werden )

Nun wurde Person A mitgeteilt , sie solle doch mal zur Arge
gehen denn unterm Strich bleiben ja nach Abzug der Fixkosten
weniger wie der HartzIV satz.

Hier käme es schon mal darauf an, was die Person unter dem Begriff _ Fixkosten _ alles zusammenfassen würde.

Person A kann nicht nachvollziehen das z.B. die Wohngeld
stelle nicht darauf hinwies das Ihr noch mehr zuschüsse
zustehen könnten.

Mehr Züschüsse eher nicht, dafür möglicherweise andere.

Person A wäre nun dankbar wenn Ihr jemand sagen kann inwieweit
dieses Zutrifft, denn Person A wäre äusserst erfreut mal mehr
wie 200€ im Monat zum Leben zur Verfügung zu haben.

Wie gesagt,es wärezunächst einmal der Begriff " Fixkosten " aufzuschlüsseln.

Falls es wichtig ist… Person A ist alleinstehend

Dann könnte schon mal in Erfahrung gebracht werden, ob Wohnungsgröße und Mietkosten in der _ jeweiligen Region _ als angemessen betrachtet werden könnten.

Allgemeine Infos dazu hier:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/u…

mfg

nutzlos

Unter Fixkosten versteht Person A 600€ Miete warm und ca. 80€ monatlich an Fahrgeld. Das Telefon und Strom sowie das Auto nicht berücksichtigt werden dürfen weiß Person A

Im Monat Mai sowie November bekommt Person A 150€ netto Urlaubs/Weihnachtsgeld

Person A wohnt in einer gegend wo der Mietpreis normalerweise das dreifache betragen würde, aber durch die lange Mietzeit beim selben Vermieter zwar in einer zu großen Wohnung wohnt diese jedoch genausoviel kostet wie umliegende 2 Zimmer wohnungen.

Hallo,

Unter Fixkosten versteht Person A 600€ Miete warm und ca. 80€
monatlich an Fahrgeld. Das Telefon und Strom …

Wäre in der RL pauschal enthalten.

das Auto
nicht berücksichtigt werden dürfen

Nicht ganz richtig, da es für Erwerbstätigkeit u.a. dafür auch bestimmte Freibeträge gäbe, die bei einer anzurechnenden Einkommenshöhe dann anteilig Berücksichtigung in den allgemeinen Pauschalen fänden.

weiß Person A:

Im Monat Mai sowie November bekommt Person A 150€ netto
Urlaubs/Weihnachtsgeld

Dann würde sich ergänzendes ALG II in den jeweiligen Monaten des Zuflusses reduzieren.

Person A wohnt in einer gegend wo der Mietpreis normalerweise
das dreifache betragen würde, aber durch die lange Mietzeit
beim selben Vermieter zwar in einer zu großen Wohnung wohnt
diese jedoch genausoviel kostet wie umliegende 2 Zimmer
wohnungen.

Dann wäre es auf jeden Fall mal einen Versuch wert.
Bei der Berechnung des Heizkostenzuschusses könnte es aber sein, das die m² - Pauschale je nach Energieträger nur mit 45 m² ( statt z.B. mit 60 m² ) verrechnet werden würde.

Bei der Kaltmiete käme es halt darauf an, was max. in der Stadt als m² - Preis bis 45 m² als angemessen angenommen werden würde.
( Meistens müßte es im Netz da schon ortsbezogene Angaben geben, ansonsten beim Jobcenter um Auskunft bitten )

( liegt der Preis je m² deutlich höher als " angemessen ", könnte auch hier anteilig selber zu zahlen sein )

mfg

nutzlos

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Person A bedankt sich vielmals für die Auskünfte und Angela bedankt sich für die Hilfe logischerweise mit einem *

Hallo,

im Internet sind unter „Hartz-IV-Rechner“ mehrere kostenlose Rechner zu finden, die teilweise von sozialen Einrichtungen oder Träger betrieben werden, denn so pauschal kann gar nicht beantwortet werden, zumal es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt.
Regelsatz single: 364 €

  • Miete und NK für angemessenen Wohnraum, ca. 350 €
    dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich, bei „Aufstockung“, also sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird hier großzügiger gehandhabt als bei 0 - Einkommen oder 400-€-Jobs.

Man käme auf eine Leistung von ca. 715 €; dem stehen Einkünfte von 800€ gegenüber, wobei jetzt hier allerdings Freibeträge noch abgezogen werden, so dass man davon ausgehen könnte, dass eine Aufstockung sehr wahrscheinlich ist. Wohngeld entfällt, denn dies ist dann durch ALG-2 enthalten.

Wichtig; Anspruch erst mit Antragstellung, nicht rückwirkend,
Personalausweis, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge und Mietvertrag sind zwingend zur Antragstellung.

Schönen Tag noch.

Hallo

durch die jetzt erlassenen gesetzlichen Neuregelungen wirkt der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf den Ersten des Monats zurück ( § 37 Abs.2 SGB II). - Der „Antrag“ ist die Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen… den kann man telefonisch, mündlich, per Email, schriftlich usw. stellen, sollte ihn aber möglichst nachweisen können. Die Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, um den Antrag bearbeiten zu können . Alle Formulare und Ausfüllhilfen hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… Noch fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden. Immer alles nachweislich einreichen (gegen Empfangsbestätigung , oder per Rückschein- Einschreiben). Das Jobcenter ist verpflichtet, Anträge anzunehmen und zu bescheiden; auf schriftliche Bescheide bestehen. Man kann zu jedem Vorsprechen beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitnehmen.

LG

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