Zuschuss zum Gehalt?

…Liebe Leser, ich habe schon lange den Wunsch in einer Kita zu arbeiten. Würde ich einen Zuschuss bekommen bei einem Nettogehalt von 1.100 Euro? Die Arbeitstelle ist etwa 30 km von mir entfernt. Ich bin ledig und habe keine Kinder. Ich würde den Job sehr gerne annehmen, aber von dem Gehalt alleine kann ich nicht überleben. Kann mir jemand weiterhelfen und Informationen geben, ob ich und wieviel ich etwa an Zuschuss zum Gehalt bekommen würde. Vielen Dank im voraus für eure Antworten. LG

Ja Sie bekommen Zuschuss wieviel genau kann ich ihnen nicht sagen da der Regelsatz von Amt zu Amt verschieden ist.

Hallo,

da ein Nettogehalt von 1100€ über dem Bedarfsatz liegt, wird kein Zuschuss gewährt werden.
Für einen Alleinstehenden ohne Kinder ist ein Nettoeinkommen in dieser Höhe schließlich mehr als ausreichend.

Gruß

Hallo, sofern das Nettogehalt unter dem Existenzminimum liegt, gibt es einen Zuschuß. Aber das Amt wird dann wahrscheinlich verlangen, daß man sich -wenn eben möglich- einen weiteren Job (Minijob) sucht.
Viele Grüße aus Bonn… siebengebirgler

denke das es bei 1100 netto nix dazu gibt

Guten Tag.
Also Sie könnten Wohngeld beantragen, aber bei einem Einkommen von 1100,-€ netto werden Sie voraussichtlich eine Ablehnung bekommen.

Nein, bei dem Gehalt wohl nicht. Bin Altenpflegerin, verdiene ca 300 mehr als du und fahre täglich 32 km (einfache Fahrt) zur Arbeitsstätte. Zieh doch einfach dahin. Von 1100 uro kommst du sehr weit wenn du auf Unnötiges verzichtest.

LG Andi

DAnke an alle für die schnelle Antwort … Ich wünsche euch allen ein schönes WE

Ja Sie bekommen Zuschuss wieviel genau kann ich ihnen nicht
sagen da der Regelsatz von Amt zu Amt verschieden ist.

Hallo

wenn dein Bedarf (= Regelsatz 364 Euro plus angemessene Unterkunftskosten) nicht durch dein anrechenbares Einkommen plus deinen Wohngeldanspruch gedeckt würde, hättest du bei vorliegender Bedüftigkeit grundsätzlich Anspruch auf ergänzendes / aufstockendes Arbeitslosengeld 2 / „Hartz IV“ (das dann anstatt Wohngeld).
Um’s wegen eines evtl. ALG2- Anspruchs genauer ausrechnen zu können, bräuchte man mehr Angaben - z.B. das Bruttogehalt (weil der Freibetrag für Erwerbstätige sich vom Brutto berechnet und beim Netto angerechnet wird); aufgeschlüsselt Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten).
Die „ALG2- Rechner“ im Internet sind meistens nicht besonders genau, können dir aber einen groben Überblick geben. Ansonsten erstmal beim Wohnungsamt den Wohngeldanspruch ausrechnen lassen.
Einen Zuschuss dürftest du bekommen.

LG

Danke liebe Lara für deine antwort… Ich probiers einfach mal… Mal schauen.