Hallo,
Hallo
vielen Dank für die Antworten!
Wenn diese Mitarbeiterin nach Ablauf des befr. Vertrags UND
Wiedererlangen ihrer Arbeitsfähigkeit sich arbeitslos melden
würde, würde dann das Arbeitslosengeld nur vom Krankengeld
berechnet oder
würde zu Zuzahlung des Arbeitgebers berücksichtigt.
Weder noch, da das ALG I bei Aussteuerung idR nach dem letzten vollen Gehalt vor Beginn der AU berechnet würde
Zusatzfrage: Jemand, der arbeitslos gemeldet ist, über 6
Wochen erkrankt und Krankengeld bezieht, bekommt dieser dann
auch nur 70% oder zahlt hier die Agentur für Arbeit (als
Ersatz für einen Arbeitgeber)auch diesen Differenzbetrag???
Nochmal: Krankengeldzuschuß ist eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Leistung des AG an den AN!
Öffentliche Stellen haben damit nichts zu tun und berücksichtigen derartige Leistungen in keinster Weise. Brauchen sie auch nicht mangels Anspruchsgrundlage
Liebe Grüße
Lies1
&Tschüß
Wolfgang