Zuschuss zum Krankenhausaufenthalt, wenn nicht KV

Zuschuss zum Krankenhausaufenthalt, wenn nicht KV

Hallo, bin neu hier und habe dringenden Info-Bedarf. Kurz der Sachverhalt: eine Mutter ist selbstständig und hat aufgrund immenser Kosten darauf verzichtet sich selber zu versichern bzw. ist aus der KV (Barmer)ausgeschieden (ich weiß…es ist wirklich fahrlässig, doch nun leder so geschehen). Nun wurde meine Mutter vom Arzt aufgrund sehr ernsten Herzprobleme in ein KRKH eingewiesen. Die Arztrechnung haben wir Kinder privat gezahlt. Wie ist es nun mit der KRKH Rechnung, gibt es von irgendeiner Stelle evt einen Zuschuss für solche Fälle (nicht versichert) zur Rechnung? Ich weiß, das soetwas in der Schweiz und auch in Italien existiert. Danke für Eure Informationen und ich hoffe hier Hilfe zu finden. Gruß Sally

Hallo,
Faq 1129 bitte beachten - dann gibt es auch die passende Antwort, auch wenn die nicht sehr positiv ausfallen dürfte.
Gruss
Czauderna

Hallo,

unabhängig vom konkreten Problem existiert in Deutschland eine PFLICHT zur Krankenversicherung. Das bedeutet, das Beiträge rückwirkend(!) seit Einführung dieser Pflicht fällig werden!

Wenn das Einkommen dazu nicht reicht, spricht man umgangssprachlich von HartzIV!

Gruß,
Andreas

Alles klar , danke für die Antworten. ALso MUSS man in D KV versichert sein auch als Selbstständiger, oder?

Angesicht dessen, werden wir wohl die KRKH Rechnung privat erstmal bezahlen und mal schauen, ob es nicht doch einen Zuschuss irgendwo her gibt…

Wie ist es nun mit der KRKH Rechnung, gibt es von
irgendeiner Stelle evt einen Zuschuss für solche Fälle (nicht
versichert) zur Rechnung?

Das gefällt mir. Da schmeißt jemand seine KV-Mitgliedschaft hin, weil er die Beiträge nicht zahlen will und dann, wenn er eine teure medizinische Behandlung braucht, soll die Allgemeinheit einen Zuschuß leisten. Das lob ich mir !

Wie schon geschrieben, besteht in zwischen KV-Pflicht für alle. Wenn also die Mutter früher in einer Krankenkasse war, muß diese sie weider aufnehmen und darf rückwirkend Beiträge verlangen. Dafür würde dann aber auch der Krankenhausaufenthalt bezahlt.

Eine weitere Anmerkung: In der Pflegeversicherung besteht Versicherungsplficht seit Anbeginn (1995). Wer 6 Monate ohne Pflegepflichtversicherung ist, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Die privaten Krankenversicherer sind verplfichtet solche Tatbestände zu melden, die gesetzlichen vermutlich auch.

Hallo,
nun, nachdem bisher keine Löschung erfolgte will ich dann auch meinen Beitrag leisten. Es wurde hier geschrieben dass zuletzt eine Versicherung bei der Barmer bestand - richtig ?
Das bedeutet, dass eine Versicherung rückwirkend (frühestens ab dem 01.04.2007) bei der Barmer erfolgen muss. Ich glaube kaum dass eine PKV
eine Versicherung ohne Klärung der Vorversicherungszeit herstellen wird.
Natürlich kann der oder die Betreffende auch die bevorstehenden Krankenhauskosten übernehmen, diese könnten aber teurer kommen als der bisher aufgelaufene Beitragsrückstand bei der GKV-Kasse.
Einen Zuschuss von einer anderen Stelle wird es mit Sicherheit nicht geben - woher auch - dafür gibt es ja die Pflicht zur Versicherung.
Gruss
Czauderna

Also erstens ist in D seit einiger Zeit Versicherungspflicht – das heißt – genau dass gilt es zu vermeiden… die letzte Versicherung ist verpflichtet Sie zu nehmen, allerdings fordern diese den Rückwirkenden Beitrag inkl. Den lfd. Monat. Sie können die Krankenhausrechnung gleich vorlegen, jedoch ist die ges. KV nicht verpflichtet den Gesamtbetrag zu übernehmen, da sie nur die gesetzlichen Leistungen übernehmen. (Gebührenordnung)