Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

Ein Arbeitgeber hat seiner Arbeitnehmerin mit der ersten Gehaltsabrechnung zum Mutterschutz (2 Wochen arbeitete die Arbeitnehmerin noch, 2 Wochen zählten bereits zum Mutter Schutz) den „Zuschuß zum Mutterschaftsgeld“ vom Bruttoverdienst abgezogen. Kann ein Arbeitgeber den Bruttoverdienst einfach um diesen „Zuschuß zum Mutterschaftsgeld“ kürzen. Und wenn woher bekommt die Arbeitgeberin jetzt diesen „Zuschuß zum Mutterschaftsgeld“? Wo kann sich die Arbeitnehmerin im allgemeinen über die gesetztlichen Bestimmungen und Fristen informieren?

Hallo

Wenn Du mit „Zuschuss zum Mutterschaftsgeld“ das Geld meinst, das Du von der KK bekommst, dann ist es natürlich korrekt, daß der AG nur die entsprechende Differenz zahlt. Und das Geld von der Krankenkasse bekommst Du natürlich … von der KK …

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe muß die Arbeitnehmerin sich bei der KK melden und den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld beantragen. Oder kommt das von alleine (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen).

Gruß Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe muß die Arbeitnehmerin
sich bei der KK melden und den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
beantragen.

Hallo Jörg, so ist es. Deine Frau benötigt dafür eine Bestätigung vom Frauenarzt über den vorraussichtlichen Geburtstermin. Schaust du z.B. mal hier http://www.bkk-heilberufe.de/infocenter/infocenter.p… (ist zwar jetzt sicher nicht eure KK, aber zur Veranschaulichung trotzdem geeignet)

MfG

Hallo Joerg,
nicht die Krankenkasse zahlt den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
sondern der Arbeitgeber hat diesen zu leisten.
Der Ablauf ist wie folgt:
Die werdende Mutter erhält von ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung
über den mutmasslichen Entbindungstag. Diese Bescheinigung darf
nicht früher als 49 Tage vor diesem Termin ausgestellt werden.
Diese Bescheinigung erhält die Krankenkasse. Diese fragt nun den
Arbeitgeber u.a. nach letztem Arbeitstag un der Höhe des Einkommens.
DasMutterschaftsgeld von der Krankenkasse beträgt max. 13,00 € pro
Kalendertag und wird für die gesamte Dauer der Schutzfristen gezahlt,
aslo sechs Wochen vor dem mutm. Entbindungstag bis 8/12 Wochen
nach dem tatsächlichen Entbindungatag. Für die Dauer der Schutzfristen
hat der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Differenz zwischen dem gezahlten Mutterschaftsgeld der Kasse und dem tatsächlichen Nettoentgelt zu zahlen.
So sieht´s aus - Noch Fragen ?? - Gerne !!

Gruss
Günter Czauderna