Hallo, da bin selbst ich als Krankenkassenmensch überfragt.
Folgendes Fallbeispiel:
Mitarbeiterin vereinbart mit ihrem Arbeitgeber von ihren 2500,00€
Brutto 100,00 € monatlich im Rahmen einer Entgeltumwandlung
vermögenswirksam anzulegen. In den Gehaltsabrechnungen tauchen
diese 100,00€ nicht mehr auf.
Nun bezieht die AN. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber geht von der
Berechnung seines Zuschusses von 2400,00 und nicht von 25000,00 €
Brutto und dem daraus resultierenden Netooentgelt aus.
Frage - Handelt der Arbeitgeber korrekt ?
Vielen Dank
Günter Czauderna
Hallo
Zunächst einmal wäre zu prüfen, ob ein TV Anwendung findet und dort etwas dazu vereinbart ist 
Ich meine, der AG handelt ohne anderslautende Vereinbarung korrekt. Lies Dir zum Beispiel mal das Folgende durch
http://www.bay-gemeindetag.de/information/zeitung/20…
Insbesondere der Abschnitt „Welche Verträge sind abzuschließen?“.
Treffer dürftest Du vermutlich auch beim googlen mit http://www.google.de/search?hl=de&q=mutterschaftsgel… landen.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
merci und jederzeit zu einer Gegenleistung bereit.
Gruss
Günter Czauderna