Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo, da bin selbst ich als Krankenkassenmensch überfragt.
Folgendes Fallbeispiel:
Mitarbeiterin vereinbart mit ihrem Arbeitgeber von ihren 2500,00€
Brutto 100,00 € monatlich im Rahmen einer Entgeltumwandlung
vermögenswirksam anzulegen. In den Gehaltsabrechnungen tauchen
diese 100,00€ nicht mehr auf.
Nun bezieht die AN. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber geht von der
Berechnung seines Zuschusses von 2400,00 und nicht von 25000,00 €
Brutto und dem daraus resultierenden Netooentgelt aus.
Frage - Handelt der Arbeitgeber korrekt ?
Vielen Dank
Günter Czauderna

Hallo

Zunächst einmal wäre zu prüfen, ob ein TV Anwendung findet und dort etwas dazu vereinbart ist :smile:

Ich meine, der AG handelt ohne anderslautende Vereinbarung korrekt. Lies Dir zum Beispiel mal das Folgende durch
http://www.bay-gemeindetag.de/information/zeitung/20…
Insbesondere der Abschnitt „Welche Verträge sind abzuschließen?“.

Treffer dürftest Du vermutlich auch beim googlen mit http://www.google.de/search?hl=de&q=mutterschaftsgel… landen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
merci und jederzeit zu einer Gegenleistung bereit.
Gruss
Günter Czauderna