kann mir bitte jemand sagen, ob in die Berechnung des Zuschusses des Arbeitgebers zur privaten Kranken-/ und Pflegeversicherung auch die Ehefrau und die Kinder des Arbeitnehmers miteinfliessen oder müssen nur die Beiträge des Arbeitnehmers herausgerechnet werden? Danke
der Zuschuss umfasst auch die Hälfte des Beitrags für Ehefrau und
Kinder, aber höchstens der durchschnittliche Beitragssatz zur GKV
(bin mit der Höhe nicht ganz sicher, 13,3 oder 13,8 % der BBG).
Näheres unter § 257 SGB V
Grüße
EK
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