da ich am Anfang meiner Scheidung und der z.zt.igen Situation überfordert bin, möchte ich mein Anliegen grob mit euch teilen. In der Hoffnung, dass ich mir hier hilfreiche Informationen einholen kann.
Kurz zur Sachlage:
Ich lebe z.zt. in Scheidung und ich bin vorerst bei einem Bekannten untergebracht und suche für mich und meinem Kind (Schulkind), der mit mir auszieht, eine Wohnung. Das Kind wohnt noch bei meiner noch Ehefrau.
Meine noch Ehefrau ist fast Vollzeit beschäftigt und Ihr EK ist höher als meins als Selbstständiger. Sie und eines unserer Kinder bleiben im Eigenheim. Eins von unseren zwei Kinder (die wo bei Ihrer Mutter bleibt) befindet sich in der Ausbildung.
Da mein EK als Selbstständiger z.zt. sehr gering ist, frage ich mich, wie ich diverse Dinge finanziell bewältigen soll, wie z.B. die Ersteinrichtung einer Wohnung!? Bekäme ich als Alleinerziehender Vater irgendwelche Zuschüsse, wie z.B. Ersteinrichtung für eine Wohnung? Wenn Ja, wo sind Sie zu beantragen und wie wird solches berechnet? Welcher Satz darf mein EK nicht überschreiten und solche Fragen kommen auf!
Bezgl. Wohngeldzuschuss habe ich mich telefonisch beraten lassen und es wurde trotz geringem Verdienst abgelehnt, was ich nicht verstehen kann!?
Ich hoffe ich bekomme hier viele hilfreiche Tipps worauf ich achten muss und wie ich was und wo angehe!? Im Voraus mal vielen Dank.
VG
Ich auch nicht richtig.
es gibt nur 2 Gründe, entweder zu wenig Einkommen ( das ist kein Witz !) oder zu viel Einkommen. In beiden Fällen gibt es kein Wohngeld.
Im Fall 1 (zu wenig EK) gibt es aber Sozialhilfe, also ALG 2 (Hartz IV).
Und so würde man Hilfe bei der Wohnungseinrichtung (Erstausstattung) bekommen, wenn man nichts hat (was ich hier ja noch bezweifeln möchte).
Das kann als Kredit oder Zuschuss gewährt werden.
Und wenn Du mit Kind zusammen wohnst, dann bekommt ihr zusammen auch mehr Geld, das Kind zählt ja mit und bekommt einen eigenen Anteil an den Sozialleistungen.
Die Wohnungsgröße, die man finanzieren würde ist festgelegt. Die Mietkosten im Grunde auch, allerdings je nach Miethöhe am Ort regional stark unterschiedlich.
Wegen der beabsichtigten Scheidung wirst Du hoffentlich schon einen Rechtsanwalt beauftragt haben. Wenn nicht, solltest Du das schleunigst tun. Der wird Dich dann auch über Deine Fragen informieren können. Eine generell gültige Antwort wird nur möglich sein, wenn die genauen Voraussetzungen geklärt sind. Das ist Arbeit und Belastung, die Du durch wen anders erledigen lassen kannst.
Die ins Auge gefasste Zukunft läuft darauf hinaus, Geschwister zu trennen und dass Du zusammen mit einem Kind in Abhängigkeit von Ämtern leben willst/wirst.
Wirklich nur „z. Zt.“ oder handelt es sich bei realistischer Betrachtung auf unabsehbare Zeit oder dauerhaft um eine Kümmerexistenz, die weder Lebensunterhalt noch Vorsorge sichert?
Wenn die Selbständigkeit bisher kein ausreichendes Einkommen brachte, geht die Wahrscheinlichkeit gegen Null, dass die Existenz mit der Sorge um ein Kind in Abhängigkeit von öffentlichen Kassen jemals tragfähig wird.
Eine stabile Ehe/Partnerschaft und ein stabiles Einkommen des Partners/der Partnerin können hilfreich sein, eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz auf die Füße zu stellen. Nach den vorliegenden Informationen bringst Du aber gerade das Gegenteil auf den Weg, nämlich manifestierte Perspektivlosigkeit.
Eine Ehe mit mehreren Kindern besteht nicht erst seit gestern, wobei die zum Scheitern führenden Umstände von außen nur schwer bis gar nicht zu durchschauen sind. Zu beurteilen ist aber das wirtschaftliche Ergebnis, das sich als perspektivlose Katastrophe vorhersagen lässt.
Vermutlich über ALG II, wenn Du über kein ausreichendes Einkommen verfügst. Das zuständige Amt (Jobcenter) wird Dir aber jeden einzelnen Quadratmeter vorrechnen, wird Dich auf gebrauchtes Zeug von der Möbelbörse/vom Sozialkaufhaus verweisen. Du wirst Dein Bankkonto offenlegen und jede noch so bescheidene Einnahme mit einem Haufen Bürokratie erklären müssen. Finanziell steht Dir eine buchstäblich hoffnungslose Existenz bevor.
Der Weg, über Ämter den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist ein Weg in krümelkackerische Drangsal, taugt rein gar nichts. Wenn Du Dich unbedingt scheiden lassen möchtest, musst Du Dir solches Vorhaben leisten können. Du hast entweder ein stabiles Einkommen ausreichender Höhe aus abhängiger Beschäftigung oder Deine Selbständigkeit ist wirtschaftlich tragfähig. Deine Selbständigkeit ist aber nicht tragfähig, möglicherweise hat sich Deine Ehefrau längst anders orientiert und will unbedingt die Trennung. In solchem Fall nehme eine existenzsichernde Anstellung an - pronto! Tue Dir und Deinem Kind niemals die Abhängigkeit von Ämtern an! Du würdest die Freude am Leben verlieren, über kurz oder lang nachhaltigen psychischen Schaden nehmen, Deine Selbständigkeit würde vorhersehbar nie tragfähig werden und Dein Kind würde von Verzicht, Existenzsorgen und Benachteiligung geprägt.
Heißt unter dem Strich: Du brauchst kein Wohngeld, Du brauchst keine „Segnungen“ irgendwelcher Behörden und Sachbearbeiter, Du brauchst eine Angestelltentätigkeit mit regelmäßigem Einkommen. Und falls irgend möglich versuchst Du, Deine Ehe zu erhalten.
Man muss nur mit wachen Sinnen registrieren und wird ähnlich gestrickte Fälle an jeder Ecke entdecken.
unabhängig von dem Rat, einen Anwalt aufzusuchen, wende Dich am besten an den Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. Die schreiben auf ihrer Seite: https://www.vamv.de/allein-erziehen/beratung.html
Zitat:
Oft können Sie bei Behörden nur in den speziellen Fragen beraten werden, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen.
Daher empfiehlt es sich regelmäßig bei Fragen, die eine komplexe Lebenssituation betreffen, zunächst eine Beratungsstelle aufzusuchen, die Sie in Ihrer Situation umfassend berät. Der VAMV hat zahlreiche Beratungsstellen, die Sie über die Landesverbände erfragen können. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu Schwangerschafts-, Familien- oder Sozialberatungsstellen. Fühlen Sie sich von einer Behörde unzureichend oder falsch beraten oder wird Ihnen mit Sanktionen gedroht, sollten Sie ebenfalls eine unabhängige Beratungsstelle (z.B. VAMV) aufsuchen.
Du solltest möglichst bald zu einer Familienberatungsstelle wie Pro Familia gehen - nein, die beraten nicht nur bezüglich Schwangerschaft, sondern auch bei Trennungen etc. Je nachdem, wie weit die Trennung schon gediehen ist, solltest/musst du auch einen Anwakt kontaktieren.
Grundsätzlich: Wenn ihr den Hausrat während der Ehe gemeinsam angeschafft habt, gehört er nicht deiner Frau alleine. Du musst also nicht alles neu anschaffen, sondern kannst - in Absprache mit deiner Frau - einen Teil der Einrichtung mitnehmen.
Außerdem ist deine Ehefrau, wenn es ihr Einkommen hergibt (es gibt einen Selbstbehalt, dessen Grenze mir gerade nicht erinnerlich ist), während der Trennungszeit verpflichtet, zusätzlich zu dem Kindesunterhalt dir Trennungsunterhalt zu leisten.
Beim Wohngeld solltest du dich nicht auf irgendwelche telefonischen Auskünfte verlassen, denn diese sind weder rechtsverbindlich noch unbedingt richtig. Lass dich, wie gesagt, bei dir vor Ort von Experten beraten. Wichtig zu wissen: Wohngeld kann erst beantragt werden, wenn eine Wohnung angemietet ist, nicht vorher.
Dag mal, was hat dich denn geritten? Ist dir bewusst, dass du jemandem dazu rätst, auf Teufel komm raus in einer gescheiterten Ehe auszuharren? Und dass du quasi sagst, dass Scheidungen nur etwas für Leute sind, die es sich leisten können? Würdest du derlei auch einer Frau in einem ähnlich gelagerten Fall raten?
Ganz abgesehen davon, dass du den UP für etwas verurteilst, was er gar nicht geschrieben hat, sondern was du dir nur in deiner Amok laufenden Fantasie ausgemalt hast.
In mit Bedrohung von Gesundheit und Leben einhergehenden Situationen muss unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen gehandelt werden. In allen anderen Situationen ist es regelmäßig nicht sehr schlau, die wirtschaftliche Seite unberücksichtigt zu lassen.
Hab ich mit keinem Wort gesagt, sondern empfohlen, die unerfreuliche Situation einer gescheiterten Ehe nicht weiter zu verschärfen, finanzielle Aspekte zu berücksichtigen und dabei die Abhängigkeit von Ämtern zu vermeiden, wenn es irgend möglich ist. Wenn Hilfe für die Beschaffung von Haushaltsgegenständen gebraucht wird, kann man von leerer Kasse ohne liquide Reserven ausgehen. In solcher Situation mit wirtschaftlich nicht tragfähiger Selbständigkeit wird erfahrungsgemäß durch Abhängigkeit von Ämtern nichts besser. Es ist vielmehr der Weg in die Armutsfalle. In solcher Lage muss man zuvorderst für stabile finanzielle Verhältnisse sorgen, etwa durch Aufnahme einer angestellten Tätigkeit mit regelmäßigem Gehaltseingang.
Ja.
Mir erschließt sich nicht, was Dich zu verbalen Ausfällen veranlasst. Ich halte meinen Rat nach wie vor für zielführend, nämlich schleunigst einen Job zu suchen. Rein vorsorglich: Ich schrieb mit keinem Wort, die Selbständigkeit zu begraben. Aber vordringlich muss für regelmäßigen Geldeingang gesorgt werden, um im privaten Leben zu Gestaltungsmöglichkeiten zu kommen.
Genauso, wie man ohne Eheschließung zusammenleben kann, kann man auch als Eheleute getrennt leben. Eine Scheidung führt vor allem zu zwei Dingen: Streß und weniger Geld. Beides erscheint mir in der skizzierten Situation wenig hilfreich. So nachvollziehbar der Wunsch ist, einen rechtlichen und gefühlsmäßigen Schlußstrich zu ziehen: man sollte sich vorher Gedanken über die wirtschaftlichen Folgen machen und da hier eine Immobilie im Spiel ist, wird man ohne notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung nicht auskommen und so bewegt sich die ganze Operation schnell im fünfstelligen Bereich.
Auch Situationen, in denen es nicht um Leben und Tod geht, können für die Beteiligten - in diesem fall inklusive der Kinder - unerträglich sein.
Der Fragesteller ist bereits kurzfristig bei einem Bekannten untergekommen, es ist deshalb davon auszugehen, dass die Situation gar nicht weiter verschärft werden kann.
Eine kompletten Haushalt neu einzurichten kann auch jemanden mit vorhandenen Reserven finanziell überfordern. Die Frage nach möglichen finanziellen Hilfen in einer besonderen Lebenssituation bedeutet nicht, dass der Fragesteller vollständig pleite ist.
Diese „Ausfälle“ drängen sich auf, weil du dich in deiner Antwort völlig vergaloppiert hast und auf Dinge eingegangen bist, die darin nicht zu finden sind, sondern die du nur hineininterpretiert hast.
Der Fragesteller hat einen Job - er ist selbstständig. Er schrieb lediglich, dass sein Einkommen zur Zeit gering sei. Das heißt nicht, dass es immer so gering ist. Wenn jemand kurzfristig zu einem Bekannten zieht, kann auch eine selbstständige Tätigkeit durchaus darunter leiden. Spekulationsmodusaus
Auch wenn man „nur“ getrennt lebt, müssen diverse rechtlichen Angelegenheiten geklärt werden, z.B. die Sache mit dem Trennungsunterhalt. Außerdem benötigt der getrennt lebende alleinerziehende Elternteil auch bereits vor der Scheidung eine Wohnung und Hausrat.
Alles eine Frage der Prioritäten. Nach einer Trennung muß bzw. benötigt man erst einmal gar nichts. Das ganze Müssen und Zahlen fängt erst nach Beantragung der Scheidung an. Und ja: zusammenzuwohnen, obwohl man sich - vielleicht sogar im Streit - getrennt hat, ist anstrengend und macht im Zweifel niemanden glücklicher. Die Ursprungsfrage legt aber nahe, daß die Alternativen „unglücklich“ und „unglücklich und pleite“ lauten.
Und Du glaubst wirklich, dass sich das Einkommen in Zukunft steigert, wenn er neben seinen aktuellen Sorgen jetzt einen eigenen Haushalt führen und nebenbei auch noch auf’s Kind aufpassen muss?
Es ist ein Trugschluß, daß man für eine Scheidung zwingend einen eigenen Anwalt braucht, der vermutlich auf den Konsum von Filmen US-amerikanischer Herkunft zurückgeht.