Hallo,
ich möchte dir ungerne deine Wunschvorstellungen nehmen - aber „verlangen“ (und wenn nötig auf rechtlichem Wege einfordern) kannst du nur das, was dir im Rahmen der Gesetze und Regelungen zum SGB II zusteht. Und da gilt leider, dass ALG2-Bezieher/innen keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung , Umschulung, Fortbildung o.ä. haben. Das sind alles „Kann“ -/Ermessensleistungen des Leistungsträgers. Es hängt also vom Sachbearbeiter und unter Umständen auch von den eigenen Argumenten ab, ob/ was einem bewilligt wird.
Und das hier
ich möchte endlich einen Job haben wo ich mind. 10 Jahre sein darf/kann
kann dir heutzutage vermutlich NIEMAND vermitteln bzw. garantieren.
Bist du noch unter 25 und hast noch keine Erstausbildung, sieht es unter Umständen etwas besser aus (§ 3 SGB II: „2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Können Leistungsberechtigte ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.“)
Ansonsten… ist u.a. der § 2 SGB II wesentlich: Man muss alle zumutbaren Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Sprich: Was Einkommen bringt, hat grundsätzlich erstmal Vorrang vor Weiterbildung u.ä. („Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ )
Deine Interessen, Vorkenntnisse, Fähigkeiten oder auch Wünsche, was deine Weiterbildung oder Jobvorstellungen angeht, stehen dabei völlig hinten an. Ein freundlicher Fallmanager nimmt sie zur Kenntnis und redet mit dir darüber - aber was letztlich bewilligt wird… ist wieder eine völlig andere Geschichte.
Das Jobangebot /die Maßnahme muss „zumutbar“ sein. Lies dir mal das hier durch (vor allem auch den Punkt „Gründe, die eine Arbeit nicht unzumutbar machen“): http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
Du kannst (und solltest) natürlich mit deinem Fallmanager besprechen, ob es für dich die Möglichkeit gibt, z.B. einen Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen oder an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Vielleicht hast du Glück - aber setze deine Erwartungen lieber nicht zu hoch an. Ob und was das Jobcenter bewilligt, liegt rein in ihrem Ermessen. Am besten immer im Hinterkopf behalten, dass sie a) einsparen sollen, wo immer es möglich ist, und 2) ihre Kunden möglichst schnell aus dem Leistungsbezug kriegen sollen, zumindest aber möglichst schnell aus der Arbeitslosenstatistik herauskriegen sollen (und auch als Teilnehmer an einer 1-Euro-Maßnahme wird man nicht mehr als arbeitslos mitgezählt…)
Noch ein paar wichtige Sachen als Lesestoff - sollte man wissen, bevor/wenn man mit dem Jobcenter zu tun bekommt:
! Goldene Regeln http://hartz.info/index.php?topic=43.0
Achtung Eingliederungsvereinbarung http://hartz.info/index.php?topic=726.0
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget http://hartz.info/index.php?topic=1349.0
BA-Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-…
BA-Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten http://hartz.info/dateien/pdf/AH-Arbeitsgelegenheite…
Ratgeber Praktikum http://hartz.info/index.php?topic=10282.0
Liebe Grüße und alles Gute für dich