Zuständig ist das Jobcenter, 2

… Ausbildung/umschulung/weiterbildung etc.
Zuständig ist das Jobcenter, 2. …

… Ausbildung/umschulung/weiterbildung etc.

Hallo,

ich bin seit 14.07.2012 beim Amt für Grundsicherung (Jobcenter). Morgen habe ich ein Gespräch und ich wüsste gern wie ich/was ich von den verlangen kann.?!
Ich bin bereit mich Umzuschulen zu lassen, z.B. als Erzieherin, weil dort viele Leute gesucht werden. Nein, nicht nur deswegen ich mag die Arbeit mit Menschen. Auch der Bereich IT z.B. interessiert mich.
Ich will flexibel sein und ich möchte endlich einen Job haben wo ich mind. 10 Jahre sein darf/kann. Ohne Arbeitslos zu werden. Klar muss nicht der gleiche Betrieb/Verein/Firma/Unternehmen sein, aber nicht mehr ARBEITSLOS!
Weiss jemand einen Rat/Tipp?
Ich bendanke mich schonmal und wünsche Euch einen guten Tag.

Liebe Grüße :wink:

Guten Tag.

Es kommt darauf an, wie ihre Berufschancen mit ihrem bisherigen Berufswissen/ Ausbildung ist.
Wenn eine Umschulung oder Qualifizierung notwendig ist, können Sie grundsätzlich alles beantragen, aber der Vermittler wird prüfen, wie hoch dann die Chancen auf dem Arbersmarkt sind mit der neuen Qualifizierung/Ausbildung.
Erzieher ist zurzeit nicht so einfach eine Schulung über das Jobcenter zu generieren, weil es sich um eine nichtverkürzbare Ausbildung handelt ud eigentlich Umschulungen nur gefördert werden können, wenn eine reguläre Ausbildung um 1/3 gekürzt werden kann.
Einfach mal ihren Arbeitsvermittler fragen, der
Muss Sie dazu beraten.
Aber wie gesagt, beantragen können Sie alles.

Hallo,

ich möchte dir ungerne deine Wunschvorstellungen nehmen - aber „verlangen“ (und wenn nötig auf rechtlichem Wege einfordern) kannst du nur das, was dir im Rahmen der Gesetze und Regelungen zum SGB II zusteht. Und da gilt leider, dass ALG2-Bezieher/innen keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung , Umschulung, Fortbildung o.ä. haben. Das sind alles „Kann“ -/Ermessensleistungen des Leistungsträgers. Es hängt also vom Sachbearbeiter und unter Umständen auch von den eigenen Argumenten ab, ob/ was einem bewilligt wird.

Und das hier

ich möchte endlich einen Job haben wo ich mind. 10 Jahre sein darf/kann

kann dir heutzutage vermutlich NIEMAND vermitteln bzw. garantieren.

Bist du noch unter 25 und hast noch keine Erstausbildung, sieht es unter Umständen etwas besser aus (§ 3 SGB II: „2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Können Leistungsberechtigte ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.“)

Ansonsten… ist u.a. der § 2 SGB II wesentlich: Man muss alle zumutbaren Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Sprich: Was Einkommen bringt, hat grundsätzlich erstmal Vorrang vor Weiterbildung u.ä. („Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ )

Deine Interessen, Vorkenntnisse, Fähigkeiten oder auch Wünsche, was deine Weiterbildung oder Jobvorstellungen angeht, stehen dabei völlig hinten an. Ein freundlicher Fallmanager nimmt sie zur Kenntnis und redet mit dir darüber - aber was letztlich bewilligt wird… ist wieder eine völlig andere Geschichte.

Das Jobangebot /die Maßnahme muss „zumutbar“ sein. Lies dir mal das hier durch (vor allem auch den Punkt „Gründe, die eine Arbeit nicht unzumutbar machen“): http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Du kannst (und solltest) natürlich mit deinem Fallmanager besprechen, ob es für dich die Möglichkeit gibt, z.B. einen Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen oder an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Vielleicht hast du Glück - aber setze deine Erwartungen lieber nicht zu hoch an. Ob und was das Jobcenter bewilligt, liegt rein in ihrem Ermessen. Am besten immer im Hinterkopf behalten, dass sie a) einsparen sollen, wo immer es möglich ist, und 2) ihre Kunden möglichst schnell aus dem Leistungsbezug kriegen sollen, zumindest aber möglichst schnell aus der Arbeitslosenstatistik herauskriegen sollen (und auch als Teilnehmer an einer 1-Euro-Maßnahme wird man nicht mehr als arbeitslos mitgezählt…)

Noch ein paar wichtige Sachen als Lesestoff - sollte man wissen, bevor/wenn man mit dem Jobcenter zu tun bekommt:

! Goldene Regeln http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Achtung Eingliederungsvereinbarung http://hartz.info/index.php?topic=726.0

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

BA-Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-…

BA-Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten http://hartz.info/dateien/pdf/AH-Arbeitsgelegenheite…

Ratgeber Praktikum http://hartz.info/index.php?topic=10282.0

Liebe Grüße und alles Gute für dich

…ohne etwas über dich zu wissen (z.B. Alter, vorherige Berufe etc…) kann man doch wohl kaum deine Frage beantworten!
Abereines kannst du gleich tun: deine WünscheüÜber Bord werfen, denn sie sind nicht kompatibel mit dem Arbeitsmarkt! Es kommt drauf an was in deiner Stadt gerade gebraucht wird und welche Maßnahmeträger mit freien Plätzen es dort gibt. Das kann bundesweit total unterscheidlich sein. Du musst etwas(!) machen, das ist mal Fakt! Du kannst davon ausgehen, dass sie dir ne kleine Weiterbildung aufdrücken! Um dich für eine Umschulung (das heißt „FBW“) zu Qualifizieren musst du im Regelfall erstmal an kleineren Fortbildungen erfolgreich teilgenommen haben. Und mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt geswesen sein. Aber da das alles Ermessen DEINES Sachbarbeiters ist, kann die Frage keiner hier beantworten, weil wir nicht hellsehen können was der entscheiden wird. Rede mit IHM/IHr und vergiß was dich interessiert, sondern orientiere Dich an dem was der Arbeitsmarkt braucht und was deine Schulnoten hergeben.
Gruß Gwen

Hallo,
wie ich das lese erhalten Sie Grundsicherung, also kein Arbeitslosengeld 2 (HARTZ IV) Grundsicherung erhält man z. B. wenn man vom Jobcenter nicht mehr für Arbeitsfähig angesehen wird. Bei manchen wird dann nach einiger Zeit 1-2 J.geprüft ob Sie wieder arbeitsfähig sind. Daher verstehe ich das mit der Umschulung jetzt nicht so ganz. Oder erhalten Sie Hartz IV und haben das falsch ausgedrückt. Bitte um Rückmeldung damit ich weiterhelfen kann.

Meine Antworten beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen u. Informationen. Ich bin eine Privatperson, weder Rechtsberater noch Rechtsanwalt!!!

Hallo,

leider konnte ich nicht früher antworten. Da dein Gespräch schon gewesen ist, schätze ich, dass sich die Frage inzwischen wohl erledigt hat. Falls nicht, schreib mich bitte noch mal an.

Viele Grüße zurück