Wenn man im europaeischen Ausland leben wuerde und dort auch seinen staendigen / Hauptwohnsitz haben wuerde, muesste man seine Steuern auch im Ausland zahlen.
Welches Finanzamt waere denn zustaendig fuer den Fall, dass die Einkommenssteuererklaerung fuer ein Vorjahr, in dem in Deutschland Steuern angefallen waren, gemacht wurde und auch ans Deutsche Finanzamt gesendet wurde waehrend bereits der Hauptwohnsitz im Ausland bestanden hat?
Z.B. waere noch der Steuerbescheid fuer o.g. Einkommensteuererklaerung offen.
Kommt die Antwort vom deutschen Finanzamt direkt an die auslaendische Adresse, oder ueber die Deutsche Botschaft oder muessen die Unterlagen alle zur weiteren Bearbeitung an das auslaendische zustaendige Finanzamt geschickt werden und dort wird der Steuerbescheid erstellt nach den im Ausland geltendem Steuerrecht.
Wenn man im europaeischen Ausland leben wuerde und dort auch
seinen staendigen / Hauptwohnsitz haben wuerde, muesste man
seine Steuern auch im Ausland zahlen.
JA!
Welches Finanzamt waere denn zustaendig fuer den Fall, dass
die Einkommenssteuererklaerung fuer ein Vorjahr, in dem in
Deutschland Steuern angefallen waren, gemacht wurde und auch
ans Deutsche Finanzamt gesendet wurde waehrend bereits der
Hauptwohnsitz im Ausland bestanden hat?
Z.B. waere noch der Steuerbescheid fuer o.g.
Einkommensteuererklaerung offen.
Kommt die Antwort vom deutschen Finanzamt direkt an die
auslaendische Adresse
das wäre möglöich - fragen Sie doch das zuständige Finanzamt!
, oder ueber die Deutsche Botschaft oder
muessen die Unterlagen alle zur weiteren Bearbeitung an das
auslaendische zustaendige Finanzamt geschickt werden und dort
wird der Steuerbescheid erstellt nach den im Ausland geltendem
Steuerrecht.
Ein ausländisches FA wird wohl kaum einen deutschen Steuerbescheid erlassen!
Gruß E.
Hi,
Wenn man im europaeischen Ausland leben wuerde und dort auch
seinen staendigen / Hauptwohnsitz haben wuerde, muesste man
seine Steuern auch im Ausland zahlen.
ok
Welches Finanzamt waere denn zustaendig fuer den Fall, dass
die Einkommenssteuererklaerung fuer ein Vorjahr, in dem in
Deutschland Steuern angefallen waren, gemacht wurde und auch
ans Deutsche Finanzamt gesendet wurde waehrend bereits der
Hauptwohnsitz im Ausland bestanden hat?
eine naheliegende Idee ist es, die Steuererklärung beim Finanzamt, in dessen Bezirk man zuletzt gewohnt hat oder bereits eine Vorjahreserklärung abgegeben hat, abzugeben.
Wenn ein derartiges Amt nicht existiert, ist es das Finanzamt, in dessen Bezirk man seinen Zweitwohnsitz hatte. Ist dies auch nicht vorhanden, dann das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers.
Z.B. waere noch der Steuerbescheid fuer o.g.
Einkommensteuererklaerung offen.
Kommt die Antwort vom deutschen Finanzamt direkt an die
auslaendische Adresse,
bei allen „befreundeten“ Ländern, also innerhalb EU, werden die Bescheide direkt an die ausländische Adresse verschickt. Um welches Land soll es sich denn handeln. Ich kann dann in der Liste nachschauen, ob direkter Postverkehr zugelassen ist. Falls kein direkter Postverkehr möglich ist, wird der Bürger aufgefordert, einen inländischen Empfangsbevollmächtigten zu benennen.
oder ueber die Deutsche Botschaft
äußerst seltene Variante
oder
muessen die Unterlagen alle zur weiteren Bearbeitung an das
auslaendische zustaendige Finanzamt geschickt werden und dort
wird der Steuerbescheid erstellt nach den im Ausland geltendem
Steuerrecht.
Das kommt zusätzlich hinzu. Das deutsche Finanzamt wird auch eventuell nach Einkünften im Ausland nachfragen, falls unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Schöne Grüße
C.
Bescheide ins Ausland
Hi,
Steuerbescheide können grundsätzlich in alle Staaten verschickt werden.
Bei folgenden Staaten ist dies jedoch nicht erlaubt: Ägypten, Argentinien, China, Republik Korea, Kuwait, Mexiko, Russische Föderation, San Marinao, Schweiz, Slowenien, Sri Lanka, Ukraine, Venezuela.
Schöne Grüße
C.