Hallo,
mal angenommen, Person A, nennen wir sie der Einfachkeit halber Anna leiht Person B, nennen wir ihn Bert, Geld.
Dies wird schriftlich festgehalten und eine Ratenrueckzaehlung vereinbart, die aber nie stattfindet.
Person B macht sich heimlich aus dem Staub. Anna hat, verstaendlicher Weisse nun ziemlich die Nase voll von Bert und holt sich einen Antrag auf Mahnbescheid.
Ist es richtig, dass man die neue Adresse beim Rathaus des alten Wohnortes erfragen kann?
Gehen wir weiterhin davon aus, dass dem so ist und man nun die Adresse hat. Man schreibt einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Anna wohnt in Rheinland-Pfalz, Bert in Nordrhein-Westfalen. Welches Gericht (Amtsgericht??) ist nun fuer den Fall zustaendig? Wohin muss Anna ihr nettes Briefchen schicken?
coraeins