zuständiges Gericht gesucht

Frage:
bei welchem Gericht stellt man einen Antrag auf Pfändungsschutz, wenn der Gläubiger die vorige Bundesanstalt für Arbeit ist?

Sozialgericht oder Verwaltungsgericht?

m.E. nach das Sozialgericht oder doch nicht?

Grüße
Posy

Servus,
auf dem Sozialamt Mindestbedarf ausrechnen lassen und diesen beim Amtsgericht einreichen.

Krankengeld und Sozialgeld sind aber die ersten 7 Tage auf dem Konto Pfändungsfrei, danach darf auch auf diese Gelder zugegriffen werden.

Gruß Richy

Moin Moin,

das mt dem Krankengeld oder Sozialgeld weiß ich,
aber von wegen Mindestbedarf ausrechenen lassen vom Sozialamt,
das kannst du knicken!
Das habe ich vor längerer Zeit schon einmal versucht, da wurde mir dort
erzählt:
Auto brauche ich nicht (Bj. '89!), meine Hausratsversicherung wäre viel zu teuer, die soll ich gefälligst kündigen, es gäbe schließlich welche, die nur 10.-DM (!) pro Monat kosten würden, meine Miete sei ebenfalls viel zu hoch und meine Zahlungen an die Stadtwerke genauso und wozu ich wohl eine Unfallversicherung hätte und so weiter und so weiter.
Also da kann ich schon lieber gleich zum AG gehen und dort einen Antrag stellen, die sind nicht derart weltfremd.
Aber es will mir nicht in den Kopf, wieso da ein „normales AG“ zuständig sein soll, denn es handelt sich doch um Sozialrecht und da ist doch das Amtsgericht nicht zuständig.

Gruß
Posy

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Frage:
bei welchem Gericht stellt man einen Antrag auf
Pfändungsschutz, wenn der Gläubiger die vorige Bundesanstalt
für Arbeit ist?

Ich würde einfach sagen genau wie bei einem ganz normalen privaten Gläubiger beim Vollstreckungsgericht, also deinem örtlichen Amtsgericht. Der Vollstreckungsschutzantrag als solcher hat M.E. nichts damit zu tun, aus welchem Rechtsgebeit die zugrundeliegende Forderung stammt.

Grüße A.