Zuständiges Gericht wenn Geschäftssitz unklar

Eine kleine Frage an die Juristen:
Wenn man eine Firma verklagt ist der Sitz der Firma entscheidend welches Amtsgericht zuständig ist.

Was ist aber wenn die Firma in einen anderen Zuständigkeitsbereich umzieht ohne dies im Handelsregister ändern zu lassen?

Die Post könnte sie sich ja nachsenden lassen, Gerichtsbriefe kämen aber nicht an, das sie nicht nachgesendet werden.

Vielen Dank für Antworten

Hallo,

Zuständig ist (sofern es nicht vertraglich anders geregelt ist) das Gericht, das für den Sitz lt. Handelsregister zuständig ist.

Die Zustellbarkeit stellt dank ZPO §185(2) kein echtes Problem dar.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

man schreibt die Gewerbeämter der beiden beteiligten Orte an, und weist darauf hin, dass jemand - ggf. um sich gerichtlichen Maßnahmen zu entziehen - seinen Gewerbesitz verlegt hat, ohne dies offiziell zu machen. Dann gibt es zwei böse Briefe und ggf. Zwangsmaßnahmen, sollte der Zustand nicht schnellstmöglich bereinigt werden.

Gruß vom Wiz