man schreibt die Gewerbeämter der beiden beteiligten Orte an, und weist darauf hin, dass jemand - ggf. um sich gerichtlichen Maßnahmen zu entziehen - seinen Gewerbesitz verlegt hat, ohne dies offiziell zu machen. Dann gibt es zwei böse Briefe und ggf. Zwangsmaßnahmen, sollte der Zustand nicht schnellstmöglich bereinigt werden.