Hallo zusammen,
Herr X bekommt ALG I, dass aber zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Nun beantragt er noch zusätzlich Hartz IV. Wer ist nun zuständig für Herrn X die Arbeitsagentur oder die Arge? Herr X möchte einen Lehrgang absolvieren, die Agentur hat es zugesichert, doch jetzt wird er zur Arge verwiesen.
Danke Looni
Hallo Looni,
Herr X bekommt ALG I, dass aber zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Nun beantragt er noch
zusätzlich Hartz IV. Wer ist nun zuständig für Herrn X die
Arbeitsagentur oder die Arge? Herr X möchte einen Lehrgang
absolvieren, die Agentur hat es zugesichert, doch jetzt wird
er zur Arge verwiesen.
Agentur fuer Arbeit und ARGE ist ein und das gleiche, soweit ich weiß. Wenn Dein ALGI nicht ausreichend ist für den Lebensunterhalt, gehts zumindest hier in Dresden eine Etage höher zur Abteilung ALG II-Empfänger, wo das auch zu beantragen ist. Das wird sicherlich nicht so anders sein in anderen Städten.
LG
Tigerin
Hallo.
Agentur fuer Arbeit und ARGE ist ein und das gleiche, soweit
ich weiß. Wenn Dein ALGI nicht ausreichend ist für den
Lebensunterhalt, gehts zumindest hier in Dresden eine Etage
höher zur Abteilung ALG II-Empfänger, wo das auch zu
beantragen ist. Das wird sicherlich nicht so anders sein in
anderen Städten.
Das ist in nur sechs Städten der Fall und auch nur zeitlich begrenzt, um zu sehen, ob eine Behörde alleine den Gesamtaufwand hinbekommt. Ist das Experiment erfolgreich, wird in ganz Deutschland wieder alles zusammen gelegt. Ansonsten sind die Arbeitsbereiche strikt getrennt.
Es kann aber vorkommen, daß sich Arbeitsagentur, Arge (Arbeitsgemeinschaft) und CA (Center für Arbeitsmarktintegration) in einem Gebäude befinden.
Gruß Anja
Das ist in nur sechs Städten der Fall und auch nur zeitlich
begrenzt, um zu sehen, ob eine Behörde alleine den
Gesamtaufwand hinbekommt. Ist das Experiment erfolgreich, wird
in ganz Deutschland wieder alles zusammen gelegt. Ansonsten
sind die Arbeitsbereiche strikt getrennt.
Es kann aber vorkommen, daß sich Arbeitsagentur, Arge
(Arbeitsgemeinschaft) und CA (Center für
Arbeitsmarktintegration) in einem Gebäude befinden.
Gruß Anja
Tja und wer ist zuständig, eigentlich ist die Agentur doch der Hauptgeldgeber, aber durch die strikte Trennung wird Herr x einfach zur ARGE verwiesen. Hm *grübel*
Die Zuständigkeit wird je nach verwaltungsbedingtem Bedarf verschoben. Es halt die Trennung der Institutionen.
Ich würde mich auf die Auskünfte verlassen und mich mit dem Bedarf mitverschieben lassen. Etwas anderes bleibt einem eh nicht übrig.
Gruß Anja
Ich danke dir Anja, es wird einen wohl nix anderes übrig bleiben.
Gruß Looni
Hallo Ilona,
wenn Herr X AlgI und ergänzend dazu Gelder aus den „Hartz IV“-Töpfen erhält, so gilt er als Aufstocker.
Die Bewerberdaten des Aufstockers sind, sowohl bei der Arbeitsagentur, als auch bei der ARGE oder der optierende Kommune registriert, so dass ihn beide Behörden mit in die Vermittlung einbeziehen können.
Von der Agentur für Arbeit (also Rechtskreis SBG III) erhält er lediglich die Pflichtleistungen aus dem SGBIII (z.B. Arbeitslosengeld). Alles was Kann-Leistungen (z.B. Weiterbildungen, Eingliederungszuschüsse…) betrifft, kann er nur aus dem Rechtskreis SGBII (ARGE oder Kommune) erhalten.
Wer seit Januar 2005 bis heute den Unterschied zwischen Arbeitsagentur und Argen/optierenden Kommunen noch nicht verstanden hat, dem kann ich dann auch nicht mehr helfen. 
Gruß Bianca
die Arge ist zuständig
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