Eine Gemeinde stellt ein Abwasserrohr und dieses hat nur das Gefälle zwischen 1% un o,8%. Eine Familie kauft ein Haus, in dem plötzlich im Keller dauernd Wasser steht.
Nun lässt man aufgraben und stellt fest, dass das Ablaufrohr vom Haus zum o. g. Hauptabwasserrohr eine Steigung statt ein Gefälle hat. Die Gemeinde hat dem bauenden Architekten zum Bautermin, der lange Zeit zurückliegt, erlaubt, den Zulauf zum Abwasserrohr zu machen und nicht überprüft,
ob das Gefälle eingehalten wird, indem das Rohr einfach einige Meter
verlängert und erst später in das Abwasserrohr der Gemeinde eingeführt wird. Wäre die Gemeinde dann nicht zuständig oder (teilweise) zuständig, wenn dann
Nachbesserungen gemacht werden müssen?
Bin gespannt Danke schon mal Uschi
Moin, Uschi,
der Anschluss an den Kanal ist einzig und allein Sache des Hauseigentümers. Die Gemeinde interessiert sich nur dafür, ob ihr Eigentum, sprich der Kanal, in Ordnung ist.
Gruß Ralf