Zuständigkeit bei Aussenjalousien

Servus!

Ein Mieter interessiert sich für eine Wohnung im 1. OG eines Vier-Parteien-Hauses, jedoch sind aufgrund eines längerwährenden Leerstandes die Bänder der Aussenjalousien „angegammelt“ u lassen sich teilweise nicht ganz aufrollen, so dass das Rollo nie ganz oben gehalten werden kann.

Wie sieht die Sache aus, wenn dem Mieter dieser Mangel erst später (nach Unterzeichnung des Mietvertrages, nämlich bei Übergabe der Wohnung) auffällt? Wer ist für solche Arbeiten bzw deren Bezahlung zuständig? Der Mieter traut es sich zwar zu, diese Bänder zu wechseln, aber wengistens die Materialkosten sollten schon rausspringen :smiley:

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

könnte eventuell unter die Kleinreparatur-Klausel fallen. Kommt drauf an, was dazu im Mietvertrag steht.

Aber vielleicht würde sich der VM ja freuen, wenn man es ihm genauso sagt, wie beschrieben, und die Materialkosten gerne bezahlen.

Gruß!

Horst