Zuständigkeit bei Dienstaufsicht

wer kann mir sagen, welche Behörde für dieBearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist, wenn es sich um die Bearbeitung von Anträgen beim Sozialamt handelt und bereits alle Instanzen des betreffenden Landkreises in Entscheidungen und Bearbeitung der Angelegenheit involviert sind und somit bis hin zum Landrat Interessenkonflikte vorliegen?
s.auch http://www.sgb-assistenz.com

Hallo,
ich kann Dir keine direkte Antwort geben und weiß leider auch nicht, in welchem Bundesland Du lebst. Aber hier mal zwei Adressen, unter denen man einiges finden kann. Hoffe die helfen Dir irgendwie weiter:

www.brd.nrw.de (gilt für den Bereich Westfalen)
www.bund.de

Gruß
dex

danke für deine Antwort. Ich lebe in Niedersachsen.
Gruß nicki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Ich denke, die nächste Anlaufstelle (vorgesetzte Behörde) nach dem Landratsamt wäre das Regierungspräsidium. Das ist aber nur eine Vermutung … Ich würde den Sozialausschuss beim Landtag bemühen; evtl. gibt es auch einen Petitionsausschuss in Hannover … ?

Viel Glück euch allen.
kw

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirkt in derartigen Fällen rein gar nichts. Der alte Spruch hierzu: Formlos, fristlos, fruchtlos. Es sollte der Gerichtsweg eingeschlagen werden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirkt in derartigen Fällen
rein gar nichts. Der alte Spruch hierzu: Formlos, fristlos,
fruchtlos. Es sollte der Gerichtsweg eingeschlagen werden.

Dem stimme ich so zu !
Selbst wenn die Beschwerde über das
persönliche Fehlverhalten berechtigt
sein sollte, wird diese i. d. Regel
als Frechheit empfunden und zurück
gewiesen.

Schlimmer aber ist, dass deshalb keine
andere Sachentscheidung herbei geführt wird.

Wenn „die Luft so dicke ist“, dass es nicht geht,
muss man sich leider Hilfe bei AWO, Kirche, DRK,
usw. holen und sich notfalls von denen
begleiten lassen.