Hallo,
welche Behörde ist zuständig für die Änderung, wenn in eine Heiratsurkunde der Name nicht vollständig eingetragen ist?
Geburts- und Einbürgerungsurkunde sind richtig, das ausstellende Standesamt gibt es nicht mehr. Kann es sein, daß man wirklich auf eigene Kosten einen gerichtlichen Beschluß erwirken muß?
Der Fehler, bzw. dessen Folgen, sind erst nach einem Umzug aufgefallen, da neue Pässe jetzt auch falsch ausgestellt werden. Das erste Standesamt hatte die Namen nicht vollständig eingetragen, da angeblich nicht genug Platz in den Ausweisen sei; die neue Behörde sagt, dieses Argument sei Quatsch, aber zu ändern sei der Eintrag nicht, da sich jede weitere Eintragung nach der Heiratsurkunde richtet, die aber nun definitiv unvollständig bzw. falsch ausgefüllt ist.
Schöne Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
Das erste Standesamt hatte die Namen nicht vollständig
eingetragen, da angeblich nicht genug Platz in den Ausweisen
sei;
Also… Eine so dämliche Begründung habe ich echt noch nie gehört! Wie machen die das beim Adel? In diesem Kreisen gibt es meistens einige Vornamen, den Adelstitel und meistens auch noch mindestens einen Doppelnamen. Fakt ist aber, daß Du nach dem Personenstandsgesetz Recht auf eine korrekte und vollständige Eintragung hast. Fehler müssen von Amts wegen berichtigt werden.
welche Behörde ist zuständig für die Änderung, wenn in eine
Heiratsurkunde der Name nicht vollständig eingetragen ist?
Normalerweise ist es das Amtsgericht; trotzdem muß der Berichtigungsantrag beim Standesamt eingereicht werden. Wenn es das nicht mehr gibt, wende Dich an das Rathaus, die sagen Dir dann, welches Standesamt jetzt zuständig ist und helfen Dir dann auch bei der Forumulierung des Antrags.
Beste Grüße
Tessa
Danke, für die schnelle Antwort! owT
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