… medizinischen Rehabilitation
Liebe Mitglieder,
ein Mann wird 2010 -nach einer misslungenen Reha-Maßnahme- von der DRV aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen bzw. Umwandlung des Reha-Antrages durch DRV in Antrag auf Rente. Rückwirkend ab 2009 bekommt er befristet bis Ende 2012 Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Aufgrund einer extremen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes stellt er aktuell einen Eilantrag zur stationären Reha. Ziel ist eine Verbesserung seiner komplexen Krankheitsbilder sowie ein lebenswerteres Leben mit evtl. beruflichen Neustart.
Umgehende Antwort der DRV:
DRV schreibt: Das Ihre Zuständigkeit für Leistungen zur medizinischen Reha nicht gegeben ist.
Begründung: Leistungen zur med. Rehabilitation können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SBG VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn
- die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sind.
und
- voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
oder
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur med. Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Bitte um Beurteilung der Einschätzung der DRV sowie der Zuständigkeit der DRV oder Krankenkasse als Kostenträger!?
Vielen Dank und viele Grüße