Hi zusammen,
Folgendes ist der Fall:
Mieter hat das Klo verstopft und hat entsprechend Sonntags
einen Notdienst kommen lassen, der das Rohr auch frei geamcht hat.
Dabei kam es aber zu einem Rohrbruch, bzw es hat sich nur ein
Verschluss o.ä. gelöst. Das Ganze wurde am nächsten Tag durch den
Vermieter festgestellt, da in der darunterliegenden Wohnung das
Wasser die Wand runter wanderte.
Der Kanalreiniger kommz noch am selben Tag und repariert das Rohr und
verspricht auch die Instandsetzung der Schäden. Ein Teil der
Beschädigungen (abgeschlagene Fliesen) wurden bereits repariert.
Jedoch muss noch gestrichen werden. Bisher hat der Mieter die Koordination
bei der ganzen Sache übernommen und auch mit dem Kanalreiniger
entsprechenden Kontakt aufgenommen. Leider ist dieser etwas lahm und
lässt sich, trotz Mahnung nicht blicken für die restlichen Arbeiten.
Da dem Mieter aktuell die Zeit fehlt um diesen Vorgang weiterhin zu
koordnieren, stellt er sich nun die Frage, wer eigentlich rein
rechtlich gesehen für die Koordiniation (auch evnt.
Anwaltsbeauftragung) zuständig ist. Mieter oder Vermieter. Dieser
weigert sich tätig zu werden. Aber als Eigentümer des Hauses un der
Wohnungen ist dieser doch eigentlich für solche Probleme zuständig oder
nicht? Das die Verstopfung durch den Mieter verursacht und die Beseitigung
auch von ihm bezahlt wird ist klar, aber wer muss sich um die
Folgeschäden kümmern, bzw dafür sorgen, dass diese instandgesetzt werden. (Die Reparaturen in der Mieter-Wohnung sind
komplett fertig) Es fehlt halt nur noch das Streichen der
darunterliegenden.
Vielen Dank vorab für eure Antworten