zuständigkeit bei umzug andere bundesland hartz4

Hallo.
Und zwar hab ich leider bislang keine Antworten auf meine Fragen bekommen können, vllt. kann mir nun wer hier helfen?

Ich habe einen genehmigten Umzug von NDS nach NRW (Dortmund).
Ich weiß mittlerweile das mit den richtigen Schriftstücken mir eine Renovierung im neuen Ort, sowie Bodenmaterial a 3€/qm (müssen alles komplett selber machen) zusteht. Ebenso kann man wohl eine Auszugsrenovierung beantragen, wenn dieses im Mietvertrag so drin steht das man dazu verpflichtet ist.

Ich bin nun noch etwas überfordert, welche Stelle für was zuständig ist.
Die Auszugsrenovierung muss ich ganz bestimmt hier im bisherigen Wohnort beantragen, korrekt? Kann man das erst im nachhinein, zusammen mit Blegen der gekauften Materialien? Oder geht das auch im voraus das man eine Pauschale bekommt, oder wie läuft das ab?

Die Einzugsrenovierung + der Boden. Wo beantrage ich das? Auch noch hier im Ort? Oder ist dann der neue Wohnort zuständig dafür? Wenn ja, auch hier die Frage, muss man im nachhinein die Beihilfe mit den Belegen beantragen, oder vorher?

Vielen Dank im voraus

Ich würde mal bei der KDU nachfragen, aber ich bin der Meinung das alles was zu deiner bisherigen Wohnung gehört in dem Ort wo du wohnst beantragen und anschließend mit Quittung belegen.Aber erst schriftlich beantragen bevor du Kaufst.Und frage denn auch gleich nach wieviel Geld dir denn zusteht, nicht das du zu viel ausgibst und es denn nicht wiederbekommst.
Das Gleiche machst du denn in dem Ort wo du hinziehen willst.Hoffe konnte dir ein bischen helfen.

In aller Regel lässt man sich von ca. 3 Firmen einen Vorkostenanschlag machen und diese legt man dem alten Amt vor.

Hallo,
die Anträge musst Du jeweils bei dem zuständigen Jobcenter im Vorfeld stellen. Nach der Genehmigung und Ausführung der Arbeiten musst Du die Belege einreichen und bekommst dann Dein Geld. Wenn Du kein Geld hast kannst Du auch einen Vorschuss auf der Leistungsabteilung beantragen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Glück bei Deinem Umzug und alles Gute in der neuen Umgebung.
Beste Grüße, Manfred

Hallo-
also da das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, kann ich dir das leider nicht genau sagen. Jedoch - beantragen im entsprechenden Ort. AltRenovierung im letzten Wohnort und für die neue im Neuen. Aber gleich! Geht ja per Telefon - und dann Antrag zusenden lassen!
Alten und neuen Mitvertrag parat halten! Dasmit keine langen Wartezeiten wegen eventueller Fragen aufkommen!
Alles Gute"!
zaubermaus

Sorry ich glaub da muss ich passen, soweit reicht da mein Wissen auch nicht. Ich denke mann soll dies vor ab bei dem Jopcenter befragen von der bisherigen Wohnung,falls die neue Wohnung schon genehmigt worden ist,am besten bei dem Neuen Jobcenter beantragen oder erfragen…
Leider weiß da nicht mehr weiter…
LG Elfie

Hallo,

neues Jobcenter, also auch Anträge für neue Wohnung dorthin.
Wäre nett wenn du mir zusenden könntest woher du die Info für die Bodenbeläge hast. Habe da nämlich auch ein Problem mit.

Danke

Gruß

Alles was noch in NDS ist müsste hier beantragt werden, einschl. Umzugskosten, alles dort in NRW!
Ggf. sind aber die örtlichen Vorschriften abweichend, weil Unterkunftskosten kommunale Angelegenheit, sollte das Jobcenter aber beantworten können…