Zuständigkeit Betriebsrat für Tochtergesellschaft?

Ist der Betriebsrat der Hauptgesellschaft auch für die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft zuständig?

Ich arbeite bei einer Tochtergesellschaft einer
gemeinnützigen Gesellschaft (Hauptgesellschaft)
Die Tochtergesellschaft mit mehr als 40 Arbeitnehmern -25% davon mit Behinderung- hat keinen eigenen Betriebsrat. Die Arbeitverträge werden vom Geschäftsführer der Haupgesellschaft unterschrieben.
Dieser ist auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaft.
Ist für Anliegen der Arbeitnehmer in Lohn-/Gehaltsfragen der Betriebsrat der Hauptgesellschaft zuständig?

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

Wenn die Gesellschaft, in der Sie tätig sind, tatsächlich ein eigenständiges Unternehmen ist, bitte im Unternehmensregister überprüfen, kann Ihr Betrieb auch nicht als Betriebsteil der Hauptgesellschaft angesehen werden §4 BetrVG.
Ausnahme: Der BR und die GL haben eine Vereinbarung getroffen, wonach ein „Gemeinschaftsbetrieb“ vorliegt oder die tatsächlichen Verhältnisse sind entsprechend.
Wegen Tarifvertragsrecht wenden Sie sich bitte in Entgeltfragen an Ihre Gewerkschaft.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hat mir sehr geholfen.

Mit freundlichen Gruß,
djuwe0z1?