Ist der Betriebsrat der Hauptgesellschaft auch für die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft zuständig?
Ich arbeite bei einer Tochtergesellschaft einer
gemeinnützigen Gesellschaft (Hauptgesellschaft)
Die Tochtergesellschaft mit mehr als 40 Arbeitnehmern -25% davon mit Behinderung- hat keinen eigenen Betriebsrat. Die Arbeitverträge werden vom Geschäftsführer der Haupgesellschaft unterschrieben.
Dieser ist auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaft.
Ist für Anliegen der Arbeitnehmer in Lohn-/Gehaltsfragen der Betriebsrat der Hauptgesellschaft zuständig?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.