Zuständigkeit des Finanzamtes nach Umzug

Hallo Wissende,
leider keine aktuelle Antwort gefunden, daher folgende Frage:
Rentner ist als Handwerker zusätzlich tätig, meldet Gewerbe im Dez.2012 ab, zieht im März 2013 in ein anderes Bundesland und lässt über Privatperson die Steuererkl. 2012 im Sept. 2013 (also mehrere Monate nach Umzug) noch beim alten Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung ist aufgrund von Rückfragen vom FA noch dort in Bearbeitung.
Renter möchte jetzt gerne die Steuererklärung beim örtlich zuständigen FA seiner neuen Heimatstadt abgeben und ist sich unsicher.
Frage: gilt das „alte FA“ noch als zuständig oder kann das alte FA die Steuerunterlagen an das neue FA senden oder muss das alte FA die Steuer noch bearbeiten oder nicht?  

Antwort ggf. mit Links werden dankbar zur Kenntnis genommen, lG                    

Servus,

zuständig ist immer das Finanzamt, das für den aktuellen Wohnort bzw. Ort des Betriebes/Unternehmens zuständig ist. Guckst Du §§ 17 - 23 AO.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Für die Steuer 2012 ist das alte FA zuständig.
Für 2013 dann das neue.
War/ist bei mir auch n riesen hin- und her.
Habe FA Leonberg, Passau und Stuttgart in Bearbeitung. Die schicken sich das Zeug auch hin und Her und haben Rückfragen.
Letztendlich ist es egal wo die Steuererklärung abgegeben wird, die Kollegen vom FA ordnen das dann richtig zu.
Kann nur schwierig werden bei Rückfragen.

Danke für Hinweis, lG

Servus,

das hier:

War/ist bei mir auch n riesen hin- und her.

kommt unter anderem von diesem Glauben:

Für die Steuer 2012 ist das alte FA zuständig.
Für 2013 dann das neue.

Wenn man seine Steuererklärungen von vornherein beim zuständigen FA einreicht, gibt es kein Hin und Her, sondern bloß einen einmaligen Übergang der Akte vom früheren FA zum nach Umzug zuständigen. Dauert ein bissle Zeit, ist aber höchst einfach.

Guck mal, ob Du irgendwo in §§ 17 - 28 AO etwas findest, was Deinen Glauben belegen würde.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder