Hallo Wissende,
leider keine aktuelle Antwort gefunden, daher folgende Frage:
Rentner ist als Handwerker zusätzlich tätig, meldet Gewerbe im Dez.2012 ab, zieht im März 2013 in ein anderes Bundesland und lässt über Privatperson die Steuererkl. 2012 im Sept. 2013 (also mehrere Monate nach Umzug) noch beim alten Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung ist aufgrund von Rückfragen vom FA noch dort in Bearbeitung.
Renter möchte jetzt gerne die Steuererklärung beim örtlich zuständigen FA seiner neuen Heimatstadt abgeben und ist sich unsicher.
Frage: gilt das „alte FA“ noch als zuständig oder kann das alte FA die Steuerunterlagen an das neue FA senden oder muss das alte FA die Steuer noch bearbeiten oder nicht?
Antwort ggf. mit Links werden dankbar zur Kenntnis genommen, lG