es sich handelt, kann die Zuständigkeit des FA Leipzig nicht geprüft werden.
Hat die Körperschaft z.B. eine Niederlassung in Leipzig, könnte hier ein Bescheid über Gewerbesteuer durchaus korrekt sein.
Auch irgendwelche Zollgeschichten könnten aus Leipzig kommen. Und dann ist immer noch denkbar, dass für bestimmte Steuerarten oder Detailfragen eben deutschlandweit einheitlich eine Zuständigkeit beim FA in Leipzig eingerichtet ist.
Bei näheren Angaben, kann sicherlich eine genauere Prüfung erfolgen, ob Leipzig in dem dargestellten Sachverhalt tatsächlich unzuständig ist.