Zuständigkeit Finanzamt

Hallo liebe Forumsteilnehmr,

folgender Fall: jemand arbeitet seit 2009 in der Stadt B, wohnt aber weiter in A (ledig, dort beziehung aber nicht verheiratet).
Er hat seine Steuererklärung für 2009 in B abgeben müssen, da das laut Finanzamt der Wohnort am Arbeitsplatz sei.
Nun wechselt er die Stelle und gibt die doppelte Haushaltsführung zum Jahresende 2010 auf.
Da er in 2010 aber noch sein Geld in B (=> Ort der Zweitwohnung) verdient hat, müsste er doch eigentlich dort wieder seine Steuererklärung abgeben.

Denkt er da richtig?

Gruß heidel

Denkt er da richtig?

Nein, man muss die Steuererklärung immer dort abgeben, wo man zur Zeit der Abgabe der Erklärung lebt!

E.