Nehmen wir folgenden Fall an:
In einem Mietvertrag steht bezüglich der Heizung (Gasheizung mit manuelle Zündung) folgende Klausel:
„Die vorhandene Heizungstherme ist jährlich von einem Fachunternehmen warten zu lassen. Die Kosten trägt der Mieter direkt. Die Ausführung ist dem Vermieter unaufgefordert durch Rechnungskopie nachzuweisen.“
Meine Frage zu diesem Fall:
Ist diese Klausel Rechtsgültig?
Oder: Ist nicht vielmehr der Vermieter für die Wartung der Heizung Zuständig?
Mfg
Hallo,
ich habe in eine ausführliche Antwort soeben versehentlich gelöscht. Deshalb kurz:
Der Vermieter kann die Wartungskosten nach BetriebskostenVO und auch HeizkostenVO auf den Mieter umlegen.
Wenn dabei der Mieter den Fachbetrieb mit der Durchführung der Wartung beauftragt, ist das eine Vereinfachung für den Vermieter. Und der Mieter kann den Termin mit dem Betrieb direkt abstimmen.
Eine andere Handhabung bliebe im Ergebnis gleich: Der Mieter trägt hier die Kosten in jedem Fall.
Zuständig ist der Vermieter für Reparaturen oder Ersatz einer Anlage. Aber Wartung ist keine Reparatur.
Gruß
Zemionow