Zuständigkeit für Trinkwasserzuleitung?

Unser Haus liegt in Alleinlage. Die Wasserleitung (Zuleitung Trinkwasser) wurde vom Bauherrn 1950 selbst gebaut. Sie ist ca. 200 m lang bevor sie in das eigentliche Grundstück mündet. Wir kauften das Haus vor einem Jahr.

Meine Frage: Bin ich für die lange Zuleitung des Wassers selbst verantwortlich? Muss ich bei eventuellen Schäden alles selbst zahlen? Oder muss die Gemeinde sich zumindest beteiligen, wenn mal was sein sollte mit der Leitung?

Ist die Gemeinde zuständig für die Bereitstellung von Wasser zu meinem Haus (Sie rechnet das Wasser ja auch ab!)

Woher bekomme ich Antworten - Rechtsanwalt, Landeswasserversorgung…???

Danke schon mal für alle Hinweise.

Ich habe keine Ahnung

Hallo,
alle Grundstücke,die im privaten Besitz sind,kann und darf die Gemeinde keine Arbeiten ausführen!Sie müssen die Velegung der Leitungen selbst bezahlen.D.h.Wenn Leitungen erneuert werden müssen,vom Hauptanschluss der Hauptstraße bis zu Ihrem Haus,bezahlen Sie.
ciao

Hallo, danke für Ihre Antwort.
Aber die Wasserzuleitung liegt nicht auf meinem Grundstück. Sie führt zu unserem Grundstück und wurde damals vom Bauherrn erbaut. Sie war/ist sozusagen seine Leitung und führt über ein anderes/fremdes Flurstück (Wiese).
Kann ich diese Leitung nicht der Gemeinde übertragen oder abtreten oder so…?

Hallo,
liegt ein öfftl. Interesse vor wird die Gemeinde das machen…wenn nicht.Dann nicht.Da die Leitung noch über ein fremdes Anwesen führt, wird´s kompliziert: Da brauchen Sie ein sog. Nutzungsrecht, um Arbeiten an der Leitung ausführen zu können/dürfen.Wenn nicht,müssen Sie einen anderen Weg finden um die Leitung erneuern zu können.Das kann über das Verwaltungsgericht geklärt werden.Besser natürlich,vom rechtmäßigen Besitzer und bitte schriftlich.
viel Glück!

Hallo,
normalerweise endet die Leitung vom Versorger, bei der Übergabe (Wasserzähler). Alles was hinter dem Wasserzähler montiert ist, ist Sache des Kunden bzw. des Hauseigentümers.
Wenn die Gemeinde die Versorgung in Ihrem Gebiet hat gibt es auch dort eine Vertragliche Regelung über Instandhaltung oder beim zuständigen Wasserwerk.

mfg J. Frerichs

Hallo, danke für Ihre Info:
Genau so dachte ich eigentlich auch.
Allerdings hat ja der Erbauer des Hauses, damals 1950, die Leitung selbst verlegen lassen. Wahrscheinlich, weil das Haus so einzeln liegt und keine Erschließung allgemein vorgesehen war…Schätze ich.
Die Wasserzuleitung gehörte dann direkt ihm und nicht der Gemeinde.

Nun bin ich doch der nachfolgende Eigentümer dieser langen Zuleitung…?
Das zuständige Wasserwerk ist im Eigentum der Gemeinde.
Ich werde wohl nicht drumrum kommen, die Gemeinde selbst zu fragen, obwohl ich mir da nichts erhoffe.
Vieleicht frag ich mal nen Rechtsanwalt.

MfG
B.