Zuständigkeit Gericht Klage ZVK

Hallo liebe Experten,

angenommen eine Zusatzversorgungskasse verklagt einen Arbeitgeber aufgrund nichtgezahlter ZVK-Beiträge bzw. es gibt Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zur ZVK - woraus ergibt sich der Gerichtsstand?

Offenbar ist der Gerichtsstand am Sitz der ZVK (z. B. Wiesbaden), so daß eine Verteidigung teuer erscheint bzw. erst gar nicht in Betracht gezogen wird, wenn man z. B. in Sachsen ansässig ist. Zumal oft ja auch die persönliche Anwesenheit des Beklagten bei Gericht gefordert ist.

Kann man den Gerichtsstand auch verlegen, z. B. an ein Arbeitsgericht in der Nähe, und wenn ja, aus welchem Grund?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Falsches Brett > ‚allg. Rechtsfragen‘
Sorry,

aber mit Arbeitsrecht hat das mE erst mal gar nichts zu tun, sondern mit Verfahrensfragen des Zivilprozessrechts.

&Tschüß
Wolfgang

Sorry,

aber mit Arbeitsrecht hat das mE erst mal gar nichts zu tun,
sondern mit Verfahrensfragen des Zivilprozessrechts.

Zivilprozeßrecht - grundsätzlich ja, aber meines Wissens landen die Verfahren immer vor dem Arbeitsgericht ebenda. Deshalb nahm ich an, daß die Frage unter der Überschrift Arbeitsrecht besser aufgehoben sei.

Ich stell’ die Frage dort nochmal neu.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald