Hallo liebe Experten,
angenommen eine Zusatzversorgungskasse verklagt einen Arbeitgeber aufgrund nichtgezahlter ZVK-Beiträge bzw. es gibt Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zur ZVK - woraus ergibt sich der Gerichtsstand?
Offenbar ist der Gerichtsstand am Sitz der ZVK (z. B. Wiesbaden), so daß eine Verteidigung teuer erscheint bzw. erst gar nicht in Betracht gezogen wird, wenn man z. B. in Sachsen ansässig ist. Zumal oft ja auch die persönliche Anwesenheit des Beklagten bei Gericht gefordert ist.
Kann man den Gerichtsstand auch verlegen, z. B. an ein Arbeitsgericht in der Nähe, und wenn ja, aus welchem Grund?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald