Zuständigkeit Hauswassranschluss

Hallo „wer weiss wass“ Experten,

ich hätte gerne eine Grundsatzfrage geklärt. Ab wo, ist wer bei einem Hauswasseranschluss zuständig?
Kurz zum Hintergrund:
Bei einer Bekannten von mir gibt es Streitigkeiten um die Zuständigkeit eines tropfenden Absperrhahnes ankommend vor der Wasseruhr. Dort ist, da dies nicht gleich erkannt wurde, inzwischen die ganze Wand in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Energieversorger weist jegliche Zuständigkeit zurück und meint, dass der Austausch des Hahnes durch einen, auf Ihre Rechnung, beauftragten Installateur zu erfolgen hat. Nun ist es so, dass ich bislang davon ausging, dass erst ab dem Absperrhahn nach der Wasseruhr der Hauseigentümer zuständig ist, sprich die Wasseruhr und alles davor noch Energieversorger Sache ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure qualifizierten und hilfreichen Antworten
Gruß
Andy

Hallo !

Die gesamte Leitung mit allen Armaturen VOR der Wasseruhr gehört dem Grundeigentümer. Er muss sie unterhalten,reparieren auf eigene Kosten.

Erst ab Grundstücksgrenze Richtung Hauptleitung unter Fußweg/Straße ist der Versorger wieder zuständig.

MfG
duck313

Das ist eine klare Antwort. Vielen Dank dafür.

Das scheint wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden. Im Großraum Frankfurt ist es genau so wie Du das beschrieben hast. Zuständigkeit des Wasserversorgers bis einschließlich Absperrventil vor dem Wasserzähler.
Genau ist das wohl im Wasserversorgungsvertrag nachzulesen.