Zuständigkeit Korruptionsverdacht Behörde

Hallo Ihr Lieben,

mich würde interessieren wer zuständig ist wenn man den
Verdacht hat dass eine oder mehrere Behörden eines Lks.
„korrupt“ sind?
Hat solch ein „Vorwurf“ überhaupt Sinn oder wird sowas
„unter-den-Teppich-gekehrt“?

Bsp. ein „Überbürger“ hier lässt durch seine Leute
Strassenbäume (auf öffentlichen Grund) ohne Genehmigung absägen, bei telefonischer Mitteilung an´s zuständige Strassenbauamt bekommt man als Antwort „ist doch nicht so schlimm…“, der „Überbürger“ lässt auf öffentlichen Weg (zu seinem Anwesen) ein Halteverbots- schild anbringen weil er meint das das so richtig sei… vergräbt grössere Mengen Müll auf seinem Grund-
stück (Beweisfoto´s vorhanden) und verbrennt dort Sperr
müll - bei Anfrage ans Ordnungsamt heisst es sie seien
nicht zuständig…desweiteren gibt´s den Verdacht auf
Subventions-und Steuer-Schwindel (Bsp. „Umwandlung“
einer Gutsanlage (mit Neubauten) in Denkmalschutz
obwohl bisher nur ein od. zwei Gebäude unter Denkmal-
schutz standen… Der „Kollege“ hat hervoragende Be-
ziehungen zu Regional- & Landespolitik. Lässt sich hier was machen?

Grüsse A.S.

Hallo,
Du schilderst diverse Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände und fehlerhafte Verwaltungsakte. Gegen jede(n) davon kann man einen anderen Rechtsweg einlegen, wobei ich nicht die „Bestechlichkeit im Amt“ erkennen kann, die Du wahrscheinlich meinst. Grundsätzlich hat jede Kommune eine Aufsichtsbehörde, die je nach Bundesland und Rechtsform der Gebietskörperschaft variieren kann. In NRW zB ist die Kommunalaufsicht einer kreisfreien Stadt die Bezirksregierung, die einer kreisangehörigen der Kreis. Wo Deine Sache stattfindet, steht leider nicht im Posting.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
geh zur Polizei.
Gruß Günter

das Thema hat sich erledigt…
Danke.
A.S.