Zuständigkeit nach Tod der Mutter

Nach dem Tod der Mutter ist die Tochter die einzige direkte Verwandte.
Die Mutter lebte allein, war verschuldet und besaß die persönliche Habe in der Wohnung. Sie war arbeitslos und bezog Hartz 4.
Die Tochter ist Studentin mit wenig eigenem Einkommen (Studiengebühren, Wohnungen).
Die Tochter wird die Bestattung ihrer Mutter nicht bezahlen können. Und auch die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass nicht.

Ist sie jetzt verpflichtet sich, als einzige Verwandte, um die Beerdigung ihrer Mutter zu kümmern. Oder zu veranlassen, dass sich der Staat darum kümmert, oder welchen Weg geht das.

Kann sie in die Wohnung, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und evtl persönliche Dinge der Verstorbenen zu bekommen(Familienurkunden oder Fotos)

Nach dem Tod der Mutter ist die Tochter die einzige direkte
Verwandte.
Die Mutter lebte allein, war verschuldet und besaß die
persönliche Habe in der Wohnung. Sie war arbeitslos und bezog
Hartz 4.
Die Tochter ist Studentin mit wenig eigenem Einkommen
(Studiengebühren, Wohnungen).
Die Tochter wird die Bestattung ihrer Mutter nicht bezahlen
können. Und auch die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass nicht.

Hi,

dann würde sich empfehlen, die Erbschaft auszuschlagen. Dafür hat man bis 6 Wochen nachdem man weiß, das der Todesfall eingetreten ist, Zeit.

Ist sie jetzt verpflichtet sich, als einzige Verwandte, um die
Beerdigung ihrer Mutter zu kümmern.

Ja, denn als Tochter ist sie Bestattungs- und Bestattungskostenpflichtig. Dies ändert auch ein ausgeschlagenes Erbe nicht.

Oder zu veranlassen, dass
sich der Staat darum kümmert, oder welchen Weg geht das.

Die Bundesländer legen fest, wer Bestattungspflichtig ist. Als Tochter dürfte man in jedem Bundesland bestattungspflichtig sein. Kann man die Beerdigung nicht zahlen, müsste man einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Kosten stellen.

Kann sie in die Wohnung, um sich einen Überblick über den
Nachlass zu verschaffen

Ja, das kann sie.

und evtl persönliche Dinge der
Verstorbenen zu bekommen(Familienurkunden oder Fotos)

Das kann sie nur, wenn sie die Erbschaft mitsamt der Schulden annimmt. Schlägt sie die Erbschaft aus, dann darf sie auch keine persönlichen Dinge aus dem Nachlaß entwenden. Sollte ein Nachlaßverwalter (bei ausgeschlagenem Erbe und keinen weiteren Verwandten wäre das möglich) eingesetzt werden, könnte man diesen Fragen ob man Fotos und dergleichen haben darf.

Gruß
Tina