Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie evtl. Adressen oder ähnliches um weitere Informationen zum Thema: „Zuständigkeit für die Pflege der (Stief-)Oma“ zu bekommen?
Meine (Stief-) Oma liegt z.Z. auf Intensiv und eine Sendung im BR2 hat (so weit ich sie verfolgt hab) angesprochen, dass man sich schon im Vorfeld auf die Pflege einrichten muss, da das sehr schnell gehen kann!
V.a. die rechtliche Situation würde mich interessieren:
Sind die Erben (im Falle meiner Stiefoma ihre Nichten) oder meine Eltern (also Ihr Stiefsohn und Hausnachbar!) verpflichtet; abgesehen natürlich von der moralischen Pflicht???
PS: Das Erbe ist wahrscheinlich schon vor mehr als 10 Jahren an die Erben überschrieben worden! Wenn überhaupt viel da war: wahrscheinlich nur ein paar kleinere Landwirtschaftsflächen in den Mittenwalder Buckelwiesen! Meines Wissens gibt es da Einschränkungen wie lange der Staat auf das „URSPRÜNGLICHE Vermögen“ der Pflegebedürftigten zurückgreifen darf! Oder gilt das unbegrenzt???
Vielen Dank falls mir dazu irgendwer eine Adresse geben kann oder direkt eine Antwort parat hat!
MFG
Markus Fürst