Zuständigkeit Regenfallrohr

Der nachstehende Fall ist selbstverständlich völlig frei erfunden und nur fiktiv angenommen:
Fünf Reihenhäuser Eigentum (A bis E) bilden einen Gebäudekomplex. Eine durchgehende Regenrinne wird an zwei Stellen in je ein Regenfallrohr überführt: Einerseits an der Aussenseite von Haus A und andererseits zwischen Haus D und E.
Nun ist die Übergangsstelle ins Regenfallrohr zwischen D und E durchgerostet, Wasser fliesst durch das Rostloch aussen am Regenfallrohr herunter und verursacht in Höhe des Erdbodeneinlasses erhebliche Schäden am Putz und Mauerwerk der Trennwand zwischen D und E.
Wer ist für die Beseitigung des Rostloches und die Instandsetzung der Schäden zuständig: Eigentümer D oder Eigentümer E ?

Man sollte ergänzend dazu annehmen, das Eigentümer D eine junge Familie mit 3 Kindern und wenig Einkommen und Eigentümer E ein älteres und altersbedingt sehr stursinniges Rentnerpärchen sei.
Ausserdem sei angenommen, das Eigentümer E schon wesentlich länger dort wohnt als wie Eigentümer D.

Hallo

Wer ist für die Beseitigung des Rostloches und die
Instandsetzung der Schäden zuständig: Eigentümer D oder
Eigentümer E ?

Evtl. beide und auch noch weitere, die über dieses Fallrohr entwässern, etwa C (und B?)

Man sollte ergänzend dazu annehmen, das Eigentümer D eine
junge Familie mit 3 Kindern und wenig Einkommen und Eigentümer
E ein älteres und altersbedingt sehr stursinniges
Rentnerpärchen sei.
Ausserdem sei angenommen, das Eigentümer E schon wesentlich
länger dort wohnt als wie Eigentümer D.

Diese beiden Annahmen tun rein gar nichts zu Sache. Viel interessanter ist das Land, in dem sich das Loch im Fallrohr befindet, denn Nachbarrecht ist zu einem guten Teil Landesrecht.

Gruß
smalbop