eine wand hat sich etwas aufgelöst so dass ich über den vermieter veranlasst habe, dass dies über eine firma wieder korrigiert wird. nun fehlt ca. 95cm x 105cm tapete. es ist nur dunkelgrauer putz zu sehen.
der gesamte raum müsste zwar sowieso mal neu gestrichen werden aber eigentlich nicht neu tapeziert werden. muss ich das nun alles selber machen oder muss der vermieter das wieder in ordnung bringen? bzw. inwieweit muss das in ordnung gebracht werden. kann er nur das stückchen machen oder die ganze wand oder den ganzen raum? was kann ich verlangen?
außerdem musste ich nachdem heizungsrohre verlegt wurden diese selber streichen. ist das nicht auch vermieter sache wenn sie neu gelegt wurden? über eine antowrt würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus für ihre bemühungen.
eine wand hat sich etwas aufgelöst so dass ich über den
vermieter veranlasst habe, dass dies über eine firma wieder
korrigiert wird. nun fehlt ca. 95cm x 105cm tapete. es ist nur
dunkelgrauer putz zu sehen.
der gesamte raum müsste zwar sowieso mal neu gestrichen werden
aber eigentlich nicht neu tapeziert werden. muss ich das nun
alles selber machen oder muss der vermieter das wieder in
ordnung bringen? bzw. inwieweit muss das in ordnung gebracht
Hallo as-
grundsätzlich ist der Vermieter für die Reparaturen zuständig und er muss die Wohnung danach wieder in den vertragsgemäßen Zustand bringen d.h. den Fleck tapezieren und streichen (nicht aber die ganze Decke oder Wand).
Das Gleiche gilt auch für ein neu installiertes Rohr, das er so streichen lassen muss, wie es vorher war. Renovierungsarbeiten sind Sache des Mieters.
MfG, walser.
werden. kann er nur das stückchen machen oder die ganze wand
oder den ganzen raum? was kann ich verlangen?
außerdem musste ich nachdem heizungsrohre verlegt wurden diese
selber streichen. ist das nicht auch vermieter sache wenn sie
neu gelegt wurden? über eine antowrt würde ich mich sehr
freuen und bedanke mich im voraus für ihre bemühungen.
Hallo,
der Vermieter trägt die Kosten für die Instandsetzung der Wand und das beinhaltet auch die Übernahme der Tapezier - und Malerarbeiten. Der Raum muss wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden. War vorher Tapete drauf, dann muss auch wieder Tapete dran.
Übernimmt der Vermieter die Kosten nicht, dann können Sie dies in Eigenregie oder durch eine Fachfirma durchführen lassen und die Kosten können Sie dann nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von der Nettokaltmiete abziehen.
Wir hoffen wir konnten helfen
Mit freundlichen Grüssen