Zuständigkeit Ruhestörung Hundegebell ? die 2

Liebe www-Gemeinde.

Kurzer Sachverhalt : Seit geraumer Zeit wird der Schäferhund des Herrn B ganztägig ausgesperrt und verbringt den ganzen Tag allein auf dem Grundstück. Was zur Folge hat das er wegen jeder Kleinigkeit anschlägt und dann ausdauernd bellt. Herr A hat Herrn B daraufhn angesprochen, aber das interessiert Herrn B nicht.

Per Mail hat Herr A sich an das hiesige Ordnungsamt gewandt mit dem Hinweis der täglichen, andauernden Ruhestörung durch Hundegebell.

Das Ordnungsamt hat daraufhin einen Vordruck gesendet, mit dem man sich an das zusändige Veterinäramt wenden sollte, da das Ordungsamt hierfür nicht zuständig sei.

Es handelt sich bei dem Vordruck um eine „Anzeige einer möglichen gefährlichen Hundehaltung“. Dieser Vordruck beinhaltet Fragen über eine mögliche Auseinandersetzung zwischen Hund und Mensch wobei eventuell jemand Schaden erlitten hat.

Lediglich wegen Ruhestörung hat Herr A sich an das Ordnungsamt gewendet. Hat der Beamte C keine Lust sich um das Anliegen von Herrn A zu kümmern?

Ist da Ordungsamt wirklich nicht zu ständig?

Vielen Dank im Voraus.
Ciao
Hartmut

P.S. Viele Grüße noch an Awful Annie für die nette Mail.

Hallo,
ich würde Herrn A raten
a) bei seinem zuständigen Amtsgericht anzufragen, wer eventuell als Schiedsperson im Zuständigkeitsbereich tätig ist. Wenn es im Bundesland des Herrn A eine Schiedsstelle gibt, kann er diese anrufen und eine gütliche Einigung anstreben.
Aus meiner Erfahrung macht die Schiedstelle Sinn, weil man dort miteinnder redet und eine Lösung anstrebt. Der Weg der Klage auf „Unterlassung des Hundegebells“ bleibt dann immer noch offen, wenn es denn gar keine andere Lösung gibt.
b) Das Formular auszufüllen und auf eine nicht artgerechte Hundehaltung abstellen. Das Formular an die entsprechende Stelle weiterleiten.

Wenn garnichts hilft, das Gericht anrufen und den Herrn B zwingen, seinen Hund artgerecht zu halten/ nur zu den vom Richter verordneten Zeiten bellen zu lassen.
Ich weiss das klingt seltsam, ist aber in der Rechtsprechung üblich.

Rumburak
der weiss, dass das nachbarschaftliche Verhältnis nach einem Gerichtsverfahren nicht mehr dasselbe sein wird.