Zuständigkeit Schadensfall bei Gebäudeversicherung

Hallo,
wir haben hier ein größeres Problem und benötigen dazu Eure Unterstützung.
Wir sind Besitzer eines Mietshauses, ein 2-Familienhaus mit einem weiteren vermieteten Anbau, also insgesamt 3 Parteien.
Das Haus ist von uns in 2008 erworben worden und die Gebäudeversicherung ist übernommen worden. Anfang 2011 haben wir aber die Versicherung gewechselt.
Jetzt da Dilemma: In der Erdgeschosswohnung in dem Haupthaus haben die Mieter Anfang dieses Jahres gewechselt, aus einer Lebensgemeinschaft zweier berufstätiger Personen ohne Kinder ist eine Familie geworden. Vor ca. 8 Wochen wurde festgestellt, dass Bereiche der Wand in Küche und Flur (angrenzend) feucht waren. Nach Leckortung musste ein Teil des Bodens in der Küche aufgestemmt werden und – der Abfluss der Küche (Spüle und Geschirrspüler) ist auf einer Länge von ca. 5cm nicht angeschlossen gewesen. Dieser Abfluss ist aber vor dem Einzug der vorherigen Mieter (2005) erneuert worden. Wir wissen welcher Handwerker dieses verbrochen hat, aber durch den Kauf aus einer Erbengemeinschaft haben wir natürliche keine Rechnungen.
Seit diesem Zeitpunkt ist das Abwasser in einen irgendwann verfüllten Keller unter dem Anbau gelaufen. Auch die Verfüllung des Kellers war bei Kauf des Hauses nicht bekannt.
Kurz zusammengefasst: Durch die neuen Mieter (Höherer Wasserverbrauch wegen Familie etc.) ist die „Lösung“ so gesättigt, dass das Wasser nicht mehr in dem verfüllten Keller langsam abfließt, sondern jetzt eben die Wände hochsteigt – das Laminat in dem Anbau zeigt schon Blasenbildung an den Stößen wenn man dieses betritt!
Jetzt aber das eigentliche, große Problem: unsere derzeitige Versicherung möchte die Beseitigung des Schadens nicht zahlen, mit der Begründung, dass die Schadensursache in den Versicherungszeitraum des von uns gekündigten Vertrags fällt. Diese alte Versicherung sitzt aber bis heute alles aus und fühlt sich auch nicht zuständig!
An Euch die Frage: wie können wir argumentieren, wie ist die rechtliche Lage, wie ist die Entstehung des Schadenfalls versicherungsrechtlich zu bewerten…
Vielen Dank für Eure Einschätzungen…

  1. Schritt) Bitte beide Versicherungen anschreiben und um Regulierung bitten. Dabei auf die GDV-Richtlinien verweisen. Wenn beide Versicherungen sich streiten, dann hat bei lückenlosem Versicherungsschutz die aktuelle Versicherung zu regulieren (und das Geld selbst beim Vorversicherer zu regressieren). Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bei dem der genaue Schadenszeitpunkt unstrittig ist.

  2. Schritt) Sollte die aktuelle Versicherung mit der Begründung ablehnen, dass nach GDV die Vorversicherung zur Zahlung verpflichtet ist, da der Schadenzeitpunkt nachweisbar nicht in den Versicherungszeitraum fällt und die Vorversicherung leisten muss, dann dies schriftlich geben lassen. Dieses Schreiben inkl. allen Unterlagen, Rechnungen, Fotos, Angebote, … der Vorversicherung zusenden. Die Versicherung auch hinweisen, dass mit Eigentumsübergang der Gebäude auch die Vorversicherungen der Leistungsanspruch auf dich wechselt. Dann Frist setzen (14 Tage reichen). Nach fruchtlosem Fristablauf oder weiterer Ablehnung den Rechtsanwalt einschalten und abwarten.

Ergänzung: Diese GDV-Richtlinie findet man im GDV-Handbuch. Das kennt jeder Sachbearbeiter.

Hallo,

dazu gab es sogar vor wenigen Monaten eine BGH Entscheidung :smile:
Wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht bekannt ist und inzwischen die Versicherung gewechselt wurde, erhaelt der Kunde keine Leistung (es sei denn es handelt es sich um eine Kulanzzahlung).
Das ist die Gefahr, die der Kunde immer bei einem Vers.wechsel eingeht. Wenn Sie es beweisen koennen, dass der Schaden im Jahr 2005 passiert ist, dann muss die VOrversicherung zahlen. Das zu beweisen ist aber sogut wie unmoeglich.

Nun wenden Sie sich bitte an den Voreigentuemer, ob er rvtl. noch eine Rechnung hat. Dann an den Handwerker wenden.

Viel Glück und grüße aus dem Norden

Die Lage ist einfach: wenn die Entstehung des Schadens wirklich in den zeitraum des Vor-Vertrags fällt, dann muss die aktuelle Versicherung das nicht leisten.

Ob die Vor-Vers. zahlen muss, ergibt sich aus deren Verragsbedingungen, bsi zu welcher Frist nach Vertragsablauf festgestellte Schäden übernommen werden.

Wenn künftig mal eine (Gebäude-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Vielleicht wäre es in diesem Fall besser
einen Anwalt einzuschalten.