Zuständigkeit Terasse/ Garten bei Schaden?

Hallo,

wer ist eigentlich im folgenden Fall zuständig?

Jemand ist Mieter einer Wohnung in einem Wohnkomplex. Zur Wohnung gehört eine Terasse und ein kleines Gartenstück dahinter. Die Wohnung wurde von einem privaten Vermieter gemietet dem nur diese Wohnung im Haus gehört. Außerdem gibt es noch eine Immobilienfirma, die die Anlage (samt Hausmeister) betreut.

Nun ist folgendes passiert: aufgrund der Baustruktur (das Haus ist auf Moorgebiet gebaut mit Stelzen, die Terassen nicht unterfüttert und der Gartenanteil hat ein leichtes Gefälle) ist wohl jetzt schon zum zweiten Mal (beim jetzigen Mieter das erste Mal) beim ganz normalen Rasenmähen ein großes Erdstück samt Gras direkt bei der Terasse heruntergekracht und man musste feststellen, dass die Terasse nicht unterfütter ist (und die Erdmasse davor äußerst dünn war). Also klafft jetzt ein großes durchgehendes Loch. Die Vormieter hatten anscheinend nachdem es ihnen auch passiert ist auf eigene Kosten das Loch aufschütten lassen. Die Nachbarn haben dasselbe Problem (da das alles die Eigentümer der jeweiligen Wohnungen sind haben sie es alle unterschiedlich gelöst nur um festzustellen, dass es trotzdem wieder einbricht).

Der Vermieter sagt, dass der Außenbereich Zuständigkeit der Immobilienfirma wäre (klingt für mich auch logisch weil der Vermieter ja nichts dafür kann, dass es so schlecht gebaut wurde). Oder eben unsere.

Die Immobilienfirma schiebt die Verantwortung auf den Vermieter da die Terasse und der Garten mitvermietet wäre.

Der jemand sieht es nicht ein, zu zahlen denn er wohnt gerade mal 5 Monate drin. Andererseits hat er ein 1-Jähriges Kind und Angst, dass es (selbst wenn es aufgeschüttet wird) mal drauftritt und einbricht und sich verletzt.

Wer ist denn nun zuständig?

Danke im voraus
HäschenHüpf

Hallo !

Der Mieter kann es sich doch leicht machen,er hat nur einen Ansprech-und Vertragspartner,das ist sein Vermieter.
Terrasse und Gartenanteil ist mitgemietet,also muss es auch vertragsgemäß nutzbar sein und bleiben.
Wenn da etwas zu richten wäre,ist er am Zuge.

Entweder Vermieter wendet sich an die Verwaltung und WE-Gemeinschaft oder er lässt es auf eigene Rechnung machen. Was zutrifft,geht aus der Teilungserklärung hervor,was nämlich als Sondereigentum zur WE gehört.

MfG
duck313