Wie geht man mit einem Umzug im Steuerjahr um?
Sagen wir mal eine Person lebt und arbeitet von 1.-5. Monat des Jahres 2088 in Köln und schickt ihre Steuererklärung auch zum Finanzamt Köln-Ost, wo die Person bisher gemeldet war. Dann ist die Person arbeitlos und zieht nach Leipzig, wo sie 8.-12. Monat arbeitet bis 2089, gemeldet ist die Person am 10. Monat 2088 in Leipzig.
Wohin muss die Steuererklärung für 2088 geschickt werden?
örtlich für die Einkommensteuerveranlagung zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige zu dem Zeitpunkt wohnt, zu dem er die Einkommensteuererklärung abgibt oder übermittelt.
Hinweis zur Technik: Bei Umzug immer die bisherige Zuständigkeit angeben (ganz am Anfang, vor den Angaben zur Adresse, Bankverbindung etc.): Mit der Steuererklärung beim jetzt zuständigen FA beschäftigt sich erst dann jemand, wenn die Akte vom bisherigen FA eingetroffen ist; das lässt sich durch diese Angaben ein bissle beschleunigen.