Zuständigkeit Wohngeld?

Hallo,

durch die „Hartz 4“ - Gesetze wurden ja weite Teile der Sozial- Arbeitslosenhilfe geändert/gestrichen/ersetzt.

Nun habe ich ein Problem beim Wohngeld:

bisher: § 37 WoGG o.Ton. Zuständig ist wer für Sozialhilfe zuständig ist… schön und gut.

aber nun: per 07.07.2005 steht unter § 37 WoGG „gestrichen“

wie leite ich nun die Zuständigkeit her?

wer kann helfen?

fragt der

showbee

Auch hallo.

…schon optisch interessant, dass mit dem ----Doppelposting— :smile:

bisher: § 37 WoGG o.Ton. Zuständig ist wer für Sozialhilfe
zuständig ist… schön und gut.

aber nun: per 07.07.2005 steht unter § 37 WoGG „gestrichen“

wie leite ich nun die Zuständigkeit her?

Siehe http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
-> dafür dürfte i.Z. die BAA zuständig sein

HTH
mfg M.L.

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
-> dafür dürfte i.Z. die BAA zuständig sein

hi markus,

eben nicht! das ist ja das problem… es gibt ja auch Wohngeldberechtigte, die NICHT SGB II („Hartz4“) bezieher sind. für diese gilt ja auch weiterhin das wohngeldgesetz ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/ ).

defacto sind immernoch die „sozialämter“ der kommunen zuständig, aber wo steht es? im alten § 37 WoGG eben nicht mehr…

gruss vom

showbee

Hi,

"Paragraph 23 WoGG

(1) Der Antrag auf Wohngeld ist von dem Antragsberechtigten an die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung in sonstiger Weise bestimmte Stelle zu richten."

Diese Stelle ist entweder beim „Sozialamt“ oder „Wohnungsamt“ oder „Amt für Soziales und Wohnen“ etc., je nachdem, wie die Stadt das zuständige Amt benannt hat. Auf jeden Fall bei der Stadtverwaltung des Wohnortes (jedenfalls in NRW).

HTH
Nelly

(1) Der Antrag auf Wohngeld ist von dem Antragsberechtigten an
die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung
in sonstiger Weise bestimmte Stelle zu richten."

hi,

danke… also suche ich nun die brandenburger landesregelung…

*

der showbee

hallo nochmals,

in brandenburg hab ich es nun gefunden, der vollständigkeit poste ich den link, damit der artikel im archiv auch sinn macht.

http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzbla…

danke nochmals:

der showbee