zuständigket Netzstation auf privat. Grundstück?

Hallo,

Auf den Grundstück von A. befindet sich im Keller eines Gebäudes eine Netzstation eines Stromanbieters. Diese Netzstation hat einen eigenen Zugang

A Hat an dieser Station keinerlei Rechte wie Mietforderung und ähnliches.

Nun erhält A ein schrieben von den Betreiber, dass er auf seine Kosten Instandsetzungsarbeiten an der im Keller befindlichen Netzstation ausführen sollte wie z.B. die Außentür erneuern.

Die Frage die sich stellt, muss dies Wirklich der Eigentümer des Grundstückes diese Arbeiten vornehme (lassen) und das auf seine Kosten oder ist der Betreiber dafür verantwortlich.

Denn wenn der Eigentümer des Grundstückes Pflichten hat warum hat er dann keine Rechte Miete für den Raum zu verlangen?

schönes Wochenende

Hi,

es muss doch irgend etwas schriftliches geben.
Ohne diese schriftlichen Dinge kann man keine Aussage treffen.

Die fiktive Personengruppe W hat auch ein Trafohäuschen auf deren Grundstück und es wurde ua schriftlich festgehalten, dass der Stromversorger für alle Arbeiten am und um das Häuschen inkl. Zuweg selbst verantwortlich ist.

Also, was sagt der Vertrag?
Wenn überhaupt nichts schriftliches vorliegt(was allerdings zu bezweifeln ist) zur Räumung auffordern und dann einen Mietvertrag mit Rechten und Pflichten beider Seiten aufsetzen(lassen).

MFG

Nun erhält A ein schrieben von den Betreiber, dass er auf
seine Kosten Instandsetzungsarbeiten an der im Keller
befindlichen Netzstation ausführen sollte wie z.B. die
Außentür erneuern.

Warum fragt der Eigentümer den Nutzer bzw. Betreiber nicht worauf er seine Forderung gründet?

Denn wenn der Eigentümer des Grundstückes Pflichten hat warum
hat er dann keine Rechte Miete für den Raum zu verlangen?

Es ist zu klären ob hier ein Mietverhältnis oder ein anderes Nutzungsrecht des Betreibers vorliegt.
Bei einem Mietverhältnis ist der Vermieter für den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich und er bekommt Miete.
Bei anderen Nutzungsrechten - wie es auch das WEGERECHT ist - ist die Rechtslage anders.

es muss doch irgend etwas schriftliches geben.

solche Dienstbarkeiten werden üblicherweise im Grundbuch vermerkt.