Hallo zusammen,
eine Holztreppe wurde bei Einzug mit selbstklebenden Teppichfliesen belegt, um sie vor Verkratzen zu schützen. Nun bleibt bei Entfernen der Fliesen ein Rückstand des Klebstoffs auf den Stufen, der evtl. entfernt werden kann. Jedoch ist die Treppe um diese Fliesen herum nachgedunkelt.
Was kann der Vermieter verlangen? Müsste man die Treppe komplett schleifen und neu versiegeln lassen oder zählt sowas zu Abnutzungserscheinungen?
Und was wäre, wenn der Klebstoff nicht komplett zu entfernen ist? Was müsste ein Mieter bei Auszug tun?
Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen kann, vielen Dank.
Liebe Grüße
Sonja
Hi Sonja,
wenn ihr die Treppe sauber von Kleberresten befreit, sollte der Fall erledigt sein. Die normale Abnutzung macht nach 10 Jahren sowieso ein Renovieren nötig, und das geht auf jeden Fall zu Lasten des Vermieters.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
Hi Sonja,
wenn ihr die Treppe sauber von Kleberresten befreit, sollte
der Fall erledigt sein. Die normale Abnutzung macht nach 10
Jahren sowieso ein Renovieren nötig, und das geht auf jeden
Fall zu Lasten des Vermieters.
Also verwechselst Du da nicht Teppich- mit Holzbelag? Bei normaler Abnutzung kannst du aber von locker 15 - 20 Jahren ausgehen, bevor ein Holzboden abgeschliffen und neu versiegelt werden muss.
Ist mir auch absolut unverständlich wie ich gemietete Sachen so behandeln kann. Eine Absprache mit dem Vermieter vor dem zukleben der Holztreppe wäre mehr als angebracht gewesen.
Tipp@Sonja:
Vielleicht weiß ja jemand im Handwerker-Forum Rat, wie das möglichst kostengünstig hinzukriegen ist.
Gruß Ralf
Gruß Reni
Hi Reni,
Bei normaler Abnutzung kannst du aber von locker 15 - 20 Jahren ausgehen, bevor :ein Holzboden abgeschliffen und neu versiegelt werden muss.
da darf als Treppenhausbeleuchtung aber nur ein 15-Watt-Birnchen brennen.
Gruß Ralf
Hi Reni,
Bei normaler Abnutzung kannst du aber von locker 15 - 20 Jahren
ausgehen, bevor ein Holzboden abgeschliffen und neu versiegelt
werden muss.
da darf als Treppenhausbeleuchtung aber nur ein
15-Watt-Birnchen brennen.
Hi Ralf,
ich geh mal nicht davon aus, dass ein Mieter auf die Holztreppe im allgemein zugänglichen Treppenhaus Teppichfliesen klebt, oder etwa doch ?
Denke in dem angenommenen Fall handelt es sich eher um eine Maisonette-Wohnung o.ä., also um eine Treppe innerhalb der Wohnung.
Gruß Ralf
Gruß Reni
hallo ralf, hallo reni,
znächst vielen dank für eure gedanken.
@reni: ich hatte es gut gemeint; ich wollte die holzoberfläche schützen, da wir einen hund mit ordentlich krallen hatten. das das zeug dermaßen klebt, dass man es nicht wieder runter kriegt, hätte ich nicht gedacht.
hab mich mittlerweile schon ein wenig schlau gefragt, ein tischler riet mir, vorsichtig mit aceton an einer stelle auszuprobieren.
ansonsten runter mit den dingern und dann muss ein maler her, nützt ja nix.
vielen dank nochmal
sonja
Hi Sonja,
hallo ralf, hallo reni,
znächst vielen dank für eure gedanken.
@reni: ich hatte es gut gemeint; ich wollte die holzoberfläche
schützen, da wir einen hund mit ordentlich krallen hatten. das
das zeug dermaßen klebt, dass man es nicht wieder runter
kriegt, hätte ich nicht gedacht.
Jo sorry, war aber etwas „erschüttert“
Aber mag sein, dass es dir da an Erfahrung fehlt.
hab mich mittlerweile schon ein wenig schlau gefragt, ein
tischler riet mir, vorsichtig mit aceton an einer stelle
auszuprobieren.
ansonsten runter mit den dingern und dann muss ein maler her,
nützt ja nix.
Man lernt ja immer was dazu und soooo teuer wird das ja auch nicht sein, denk ich mal.
vielen dank nochmal
sonja
Gerne
Gruß Reni
Hi Reni,
ich geh mal nicht davon aus, dass ein Mieter auf die
Holztreppe im allgemein zugänglichen Treppenhaus
Teppichfliesen klebt, oder etwa doch ?
warum nicht, wenn er allein im obersten Stock wohnt (dochdoch, sowas gibt’s). Mein Einwand bezog sich aber auf die Nutzungsdauer.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
da muss ich mal nachhaken:
Was hat das 15-Watt-Birnchen mit der Abnutzungsdauer eines Holzbodens zu tun?
Wenn kein Teppich auf dem Holz liegt dunkelt es gleichmäßig nach und muss nicht aus diesem Grund renoviert werden.
Rätselnde Grüße,
Tinchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Tinchen,
Was hat das 15-Watt-Birnchen mit der Abnutzungsdauer eines Holzbodens zu tun?
dann sehe ich die Abnutzung tatsächlich erst nach 20, vielleicht 25 Jahren.
Zur Erinnerung: Wir befanden uns in einer Diskussion, nach welcher Zeit eine Holztreppe ohne Teppichbelag reif für eine Renovierung sein könnte.
Gruß Ralf
Servus Ralf,
dann sehe ich die Abnutzung tatsächlich erst nach 20,
vielleicht 25 Jahren.Zur Erinnerung: Wir befanden uns in einer Diskussion, nach
welcher Zeit eine Holztreppe ohne Teppichbelag reif für
eine Renovierung sein könnte.
ähäm…
Ich kenne da zufällig sehr genau eine Holztreppe ohne irgendeinen Belag gleich welcher Art die auch nach 21 Jahren noch nicht unbedingt abgeschliffen werden musste. Und das trotz zweier Kinder und einem Hund!
Und das ist beileibe nicht die einzige Holztreppe die sich so lange hält!
Also ich sehe es wirklich nicht so, dass ein Holzbodenbelag nach 5 oder 10 Jahren normalen Gebrauchs (dazu gehört auch das Begehen mit Straßenschuhen - also evtl. Kratzer durch Steinchen in den Schuhsohlen u.Ä.) abgeschliffen werden muss. Aber ich will mich da nicht streiten. Sind nur meine persönlichen Erfahrungen.
Viele Grüße,
Tinchen
Hi Tinchen,
Ich kenne da zufällig sehr genau eine Holztreppe (…)
ich auch, allerdings nicht in einem Miethaus. Als Vermieter überlege ich mir doch, was billiger kommt: Eine hochwertige Treppe, die nach dem ersten Einzug ruiniert ist, oder etwas schlichteres, das dann alle paar Jahre (lieber ein Jahr später…) lackiert wird.
Gruß Ralf
Hi Tinchen, eine hochwertige Treppe, die nach dem ersten Einzug ruiniert ist, oder etwas
schlichteres, das dann alle paar Jahre lackiert wird.
Ja!
ja, und…