Zustand ist sehr miserabel. möglichkeiten ?

hallo

ein käufer ersteigert bei ebay einen gebrauchten boss anzug für 180 euro. neupreis liegt bei 450 bis 500 euro.

der verkäufer beschrieb ihn als gebraucht, aber gut erhalten. keine löcher oder sonstiges.

nun kommt der anzug. er hat zwar keine löcher und ähnliches, aber der zustand ist miserabel. die farbe wirkt schon rausgewaschen, der stoff fühlt sich sehr abgenutzt an. also alles in allem niemals 180 euro wert und auch niemals den gut erhaltenen zustand

der käufer fordert danach das geschäft rückgängig zu machen und will sein geld wieder.

der verkäufer meint nur " privatverkauf, kein umtausch und auch kein geld."

was kann der käufer auser einer negativen bewertung tun ? rechtliche schritte ?

käufer ist rechtschutversichert

gruss

Hallo,

der verkäufer beschrieb ihn als gebraucht, aber gut erhalten.
keine löcher oder sonstiges.

Und anscheinend weicht dieser Anzug erheblich von der Beschreibung ab. Das darf nicht sein, auch nicht bei Privatverkäufern.

der verkäufer meint nur " privatverkauf, kein umtausch und
auch kein geld."

Ok, wenn das so ist, kann man gleich den Weg über den Anwalt gehen. Die Frage ist nur, ob bei dem Verkäufer auch EUR 180,- zu holen sind. Die zweite Frage ist, ob das Gericht und der Käufer einer Meinung sind, was den Zustand dieses Anzugs angeht. … Aber probieren kann man’s.

Schöne Grüße

Petra

Hi,

Du kannst es eBay melden:
Nicht erhaltene oder von der Beschreibung abweichende Artikel:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?InrCreateDi…

und dann warten

Ok, wenn das so ist, kann man gleich den Weg über den Anwalt
gehen. Die Frage ist nur, ob bei dem Verkäufer auch EUR 180,-
zu holen sind. Die zweite Frage ist, ob das Gericht und der
Käufer einer Meinung sind, was den Zustand dieses Anzugs
angeht. … Aber probieren kann man’s.

anscheinend geht der verkäufer von diesem weg aus.

ist halt die frage ob sich der stress am ende lohnt und man auch wirklich recht bekommt.

wie lange würde sowas dauern ? auf rechtlichem wege ?

naja, das bringt doch nix. der VK schreibt das alles OK ist, und der käufer eben nicht.

dann macht ebay nix mehr.

das theater hat der käufer schon mal mitgemacht

Hallo,

naja, das bringt doch nix. der VK schreibt das alles OK ist,
und der käufer eben nicht.

Wenn ich mich richtig erinnere, soll Käufer an der Stelle seine Meinung durch hinzuziehen einer Expertenmeinung belegen.

dann macht ebay nix mehr.

Wenn Käufer und Experte übereinstimmen, dass ein Sachmangel vorliegt greift paypal Käuferschutz.

das theater hat der käufer schon mal mitgemacht

Hat der Käufer jetzt besonders großes Pech oder ist der Käufer besonders pingelig?

Meiner Ansicht nach ist Stoff etwas ausgebleicht und etwas aufgeraut im Gegensatz zu Flecken und Löchern kein eindeutiger Sachmangel.

Und der Käufer hat den Zustand ja als gebraucht gut angegeben, weder sehr gut noch neuwertig, so dass wohl Gebrauchsspuren irgendwelcher Art zu erwarten waren.

Zum Kaufpreis: in welche Höhe Bieter bieten, darauf hat der Verkäufer keinen Einfluss. Ob oder ob nicht der Artikel wohl den Preis wert ist, sollte der Käufer genau vor Abgabe eines Gebots überlegen und nicht hinterher sagen, dass das doch zu viel war.

Fazit: der Verkäufer hätte den Artikel noch genauer beschreiben können. Ich würde den beschriebenen Zustand aber nicht als eindeutigen Sachmangel auffassen. Ich würde dem Käufer empfehlen seine Einkäufe auf Neuware oder allenfalls Gebrauchware sehr gut / neuwertig zu beschränken.
Natürlich kann der Käufer versuchen einen Experten zu finden, der seine Meinung teilt, dass der Zustand des Artikels einen Sachmangel darstellt und paypal Käuferschutz beantragen.

Stephanie

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da habe ich mehrmalige andere Erfahrungen.
C

der verkäufer beschrieb ihn als gebraucht, aber gut erhalten.
keine löcher oder sonstiges.

nun kommt der anzug. er hat zwar keine löcher und ähnliches,
aber der zustand ist miserabel. die farbe wirkt schon
rausgewaschen, der stoff fühlt sich sehr abgenutzt an.

letztlich läuft das auf die Frage hinaus, ob der Anzug so wie er ist mit „gebraucht aber gut erhalten, keine Löcher oder sonstiges“ im großen und ganzen zutreffend beschrieben ist oder nicht.

Ich kenne natürlich den Anzug nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass die Beschreibung in Ordnung ist: Der Stoff eines gebrauchten Anzugs ist mit Sicherheit an einigen Stellen etwas dünner, ein wenig blankgescheuert ist er meistens auch, vorzugsweise an Ellenbogen, Oberschenkeln und Hinterteil. Auch dass er gewaschen respektive chemisch gereinigt worden ist, mit Sicherheit auch mehrmals, muß man bei einem gebrauchten Anzug zugrunde legen. Und dass mehrfaches chemisch-reinigen auch an einem Markenanzug nicht ganz spurlos vorbeigeht, ist klar.

Und was der Verkäufer mit „gut erhalten“ meint, hat er ja selbst erläutert: „keine Löcher oder sonstiges“, wobei „sonstiges“ vergleichbare Beschädigungen gemeint sein dürften. Die hat er ja in der Tat nicht.

Ich würde das eher abheften.

Hallo Das_Schmuffel,

könnte eine erhebliche Abweichung sein. Ich denke ausgewaschene Farbe und auch eine fühlbare Ausdünnung des Stoffs sollte (ja sogar MÜSSTE) erwähnt werden. Würde diese Meldung auch bei eBay klicken und dann kann es ja immernoch zu einer guten Einigung durch freundliches Fragen und Antworten kommen.

Um was für einen Stoff handelt es sich?
Hätte man Aufgrund des Fotos schon nachfragen müssen (z.B. weil es nicht so gut war)
Der Neupreis: wurde der nur erwähnt, oder gibt es diesen Anzug tatsächlich noch bei Boss?
in letzterem Fall hat man eine gute Möglichkeit den Zustand „prüfen“ zu lassen.
in erstem Fall… na ja… dann ist dieser Anzug vielleicht älter und man hätte vorher ins Detail fragen können.
Oder sah das Bild wirklich gut aus, und die Farbe hätte eben auch noch toll sein können?

Wichtig: Auch ein Verkäufer sollte ernstgenommen werden.
Die Kommunikation könnte ergeben, dass auch der Käufer sich getäuscht hat, und der Verkäufer tatsächlich nichts dafür kann.

Aber das kann man natürlich tatsächlich nicht spekulieren.
Vielleicht haben beide einen Fehler gemacht und kommen am Ende doch nett auseinander.

Ich wünsche ganz viel Glück dafür, denn schön ist so etwas nie.
manchmal sogar für beide.
Hoffe geholfen zu haben :smile:

Hallo,

nun kommt der anzug. er hat zwar keine löcher und ähnliches,
aber der zustand ist miserabel. die farbe wirkt schon
rausgewaschen, der stoff fühlt sich sehr abgenutzt an. also
alles in allem niemals 180 euro wert und auch niemals den gut
erhaltenen zustand

der käufer fordert danach das geschäft rückgängig zu machen
und will sein geld wieder.

der verkäufer meint nur " privatverkauf, kein umtausch und
auch kein geld."

_ BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._

Nun lässt sich herrlich darüber streiten, was üblich ist und was man erwarten könne. Verkäufer und Käufer sind da häufig unterschiedlicher Meinung. Das weiß man aber auch und entsprechend sollte man im Zweifelsfall genauer nachfragen, wenn man bei Ebay kauft.

Es gibt Verkäufer, die den letzten Siff bei Ebay noch als „im guten Zustand“ anpreisen, aber auch Käufer, die Neuware erwarten.

Beides kann hier der Fall sein. Insofern wird hier keiner die Frage ernsthaft beantworten können.

Gruß

S.J.