Zustandekommen von Verträgen

Hallo euch allen,

ich würde gerne wissen, ob ich bei folgenden „Aufgaben“ richtig liege.

Entscheiden Sie für die folgenden Fälle, ob ein Vertrag zustande gekommen ist und welche Äußerung jeweils den Antrag und welche die Annahme war.

Detlev Müller will seinen PKW an seinen bekannten Klaus Meier verkaufen.

1.1 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000 €haben?“
Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag
Müller: „Einverstanden“. Annahme

1.2 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000 € haben?“
Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag ??
Müller: „Für 3750 € gebe ich ihn her.“
Meier: „Mein letztes Wort 3600 €.“ Antrag ?? - Nicht zustande gekommen

1.3 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000 € haben?“
Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag
Müller: „Für 3750 € gebe ich ihn her.“
Meier antwortet nicht, schreibt aber einen Scheck über 3750 € aus und gibt ihm Müller. Annahme

1.4 Müller schreibt in einem Brief an Meier: „Sie können meinen Wagen für 4000 € kaufen.“ Antrag
Meier antwortet nach sechs Wochen: „Ich bin einverstanden.“ Annahme. Wobei ich denke, dass der Verkäufer nach dieserZeit nicht mehr daran gebunden ist oder ?

1.5 Müller bietet Meier bei einem Gespräch am Vormittag den Kauf seines Wagens an: „Wollen Sie meinen Wagen für 4000 € haben?“ Meier antwortet: „Vielleicht.“ Abends ruft Meier bei Müller an: „Ich hab´s mir überlegt. Den Wagen nehme ich für 4000 € ( Antrag).“ Müllers Antwort am
Telefon: „ Ich verkaufe ihn nur noch für 4500 €.“ Kommt nicht zustande, wenn der Käufer nicht will

  1. Heinz Wille, Helmstedt, kauft im Niedersachsen-Kaufhaus, Braunschweig, ein Fernsehgerät
    zum Preis von 2800 €.

2.1 Das Kaufhaus liefert das Gerät mit eigenem Kraftfahrzeug. In den AGB des Kaufhauses heißt es: „Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.“ Wer trägt das Transportrisiko?

Der Erfüllungsort hat doch nichts mit dem Transportrisiko zu tun ? Hier trägt der Verkäufer das Transportrisiko

2.2 Bei welchem Gericht und an welchem Ort muss das Kaufhaus klagen, wenn Heinz Wille den Kaufpreis nicht zahlt?

Wohnort des Käufers.

Das fettgeschriebene sind meine Antworten.
Wäre nett, wenn ihr mich korrigieren könntet, wenn etwas falsch ist. Besonders das mit Antrag / Annahme ist so eine Sache…

Danke!

1.1 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000
€haben?“

Auch das ist schon ein Antrag, der nur eben nicht angenommen wird.

Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag

Ja, § 150 Abs. 2 BGB.

Müller: „Einverstanden“. Annahme

Richtig.

1.2 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000 €
haben?“
Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag ??
Müller: „Für 3750 € gebe ich ihn her.“

Auch das ist ein Antrag.

Meier: „Mein letztes Wort 3600 €.“ Antrag ?? - Nicht zustande
gekommen

Richtig.

1.3 Müller fragt Meier: „Wollen Sie meinen Pkw für 4000 €
haben?“

Auch das ist ein Antrag.

Meier antwortet: „Nur für 3500 €.“ Antrag

Richtig.

Müller: „Für 3750 € gebe ich ihn her.“

Auch das ist ein Antrag.

Meier antwortet nicht, schreibt aber einen Scheck über 3750 €
aus und gibt ihm Müller. Annahme

Richtig.

1.4 Müller schreibt in einem Brief an Meier: „Sie können
meinen Wagen für 4000 € kaufen.“ Antrag
Meier antwortet nach sechs Wochen: „Ich bin einverstanden.“
Annahme. Wobei ich denke, dass der Verkäufer nach dieserZeit
nicht mehr daran gebunden ist oder ?

Richtig, § 147 Abs. 1 BGB.

1.5 Müller bietet Meier bei einem Gespräch am Vormittag den
Kauf seines Wagens an: „Wollen Sie meinen Wagen für 4000 €
haben?“ Meier antwortet: „Vielleicht.“ Abends ruft Meier bei
Müller an: „Ich hab´s mir überlegt. Den Wagen nehme ich für
4000 € ( Antrag).“ Müllers Antwort am
Telefon: „ Ich verkaufe ihn nur noch für 4500 €.“ Kommt nicht
zustande, wenn der Käufer nicht will

Jo, dann kein Vertrag.

  1. Heinz Wille, Helmstedt, kauft im Niedersachsen-Kaufhaus,
    Braunschweig, ein Fernsehgerät
    zum Preis von 2800 €.

2.1 Das Kaufhaus liefert das Gerät mit eigenem Kraftfahrzeug.
In den AGB des Kaufhauses heißt es: „Erfüllungsort ist der
Sitz des Verkäufers.“ Wer trägt das Transportrisiko?

Der Erfüllungsort hat doch nichts mit dem Transportrisiko zu
tun ? Hier trägt der Verkäufer das Transportrisiko

Weißt du denn, was Transportrisiko bedeutet?

2.2 Bei welchem Gericht und an welchem Ort muss das Kaufhaus
klagen, wenn Heinz Wille den Kaufpreis nicht zahlt?

Wohnort des Käufers.

Oder Erfüllungsort, s. § 29 ZPO.

  1. Heinz Wille, Helmstedt, kauft im Niedersachsen-Kaufhaus,
    Braunschweig, ein Fernsehgerät
    zum Preis von 2800 €.

2.1 Das Kaufhaus liefert das Gerät mit eigenem Kraftfahrzeug.
In den AGB des Kaufhauses heißt es: „Erfüllungsort ist der
Sitz des Verkäufers.“ Wer trägt das Transportrisiko?

Der Erfüllungsort hat doch nichts mit dem Transportrisiko zu
tun ? Hier trägt der Verkäufer das Transportrisiko

Weißt du denn, was Transportrisiko bedeutet?

2.2 Bei welchem Gericht und an welchem Ort muss das Kaufhaus
klagen, wenn Heinz Wille den Kaufpreis nicht zahlt?

Wohnort des Käufers.

Oder Erfüllungsort, s. § 29 ZPO.

Zu 2.1.:
Ok, es geht hier um den Gefahrübergang. So gesehen müsste dieser ja beim Verlassen des Geschäfts statt finden. Aber er liefert ihn ja und wenn etwas unterwegs passiert, haftet doch der Verkäufer da er selbst liefert ?

Zu 2.2.
Du meinst den Ort des Verkäufers auch ?