Zuständigkeit bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland
Ein deutscher Bootsbesitzer wollte sein Boot in Griechenland verkaufen. Das Boot ist in einer Marina. Er hat dort keinen Wohnsitz. Er macht in Deutsch mit einem anderen Deutschen Makler, der in Griechenland seinen festen Wohnsitz hat, einen 1. handgeschriebenen Vertrag mit 5% Provision. Im Vertrag stand seine deutsche Adresse und die Griechenland Adresse vom Makler. Für Gerichtsstand bei Streit stand D oder GR.
2 Wochen später wollte der Bootsbesitzer den Vertrag besser gestaltet haben. Sie machen einen maschinengeschriebenen Vertrag, dabei gab der Eigner, Boot Liegeplatz in der GR-Marine als seine Adresse und keine D-Adresse. Für Gerichtsstand bei Streit stand nur noch GR. Der 1.Vertrag wurde aber nicht ungültig erklärt.
Jetzt will der Eigner will die abgemachte Summe nicht zahlen. Er ist in Deutschland aber nimmt keine Post/Telefon.
Frage:
Wo ist der Gerichtsstand?
Da der Bootseigner den 2.Vertrag seibst formulieren liess, ist das nicht eine vorbereitete arglistiger Vortäuschung? Strafanzeige in D?
Vielen Dank
Wer hat den Makler gezwungen, den zweiten Vertrag abzuschließen?
Beide waren sich doch einig, dass der zweite Vertrag den ersten ersetzen sollte. Warum plötzlich nicht mehr?
Wegen was genau? Worin besteht denn die Täuschung? Wo ist die Arglist versteckt? Musste der Makler blind unterschreiben?
Vielleicht beschreibst Du doch mal näher, was da wirklich gelaufen ist.
Gruß
damals
Inzwischen ist uns klar,
der Eigner liess absichtlich den 2.Vertrag machen, denn im 1.Vertrag stand seine D-Adresse und Gerichsstand D oder GR. Aber im 2.Vertrag steht nur noch Boot Liegeplatz und Gerichtsstand GR.
LP ist als Wohnadresse jederzeit beliebig zu ändern also er wollte nicht mehr erreichbar sein, also vorgeplannt. Ausserdem konnte man ihn auch nicht unter seine Handynummer erreichein, sogar den E-Brief zu seiner D-Adresse hat er nicht abgeholt…
Was jetzt wichtig ist: Kann man ihn in D klagen oder in GR. In GR wird gleich am Anfang vom Gericht abgeleht, denn LP ist keine Wohn/Resident Adresse…
Dankesehr
Inzwischen ist uns klar,
der Eigner liess absichtlich den 2.Vertrag machen, denn im 1.Vertrag stand seine D-Adresse und Gerichsstand D oder GR. Aber im 2.Vertrag steht nur noch Boot Liegeplatz und Gerichtsstand GR.
LP ist als Wohnadresse jederzeit beliebig zu ändern also er wollte nicht mehr erreichbar sein, also vorgeplannt. Ausserdem konnte man ihn auch nicht unter seine Handynummer erreichein, sogar den E-Brief zu seiner D-Adresse hat er nicht abgeholt…
Was jetzt wichtig ist: Kann man ihn in D klagen oder in GR. In GR wird gleich am Anfang vom Gericht abgeleht, denn LP ist keine Wohn/Resident Adresse…
Mir nicht. Du hast keine der Rückfragen beantwortet.
Gruß
damals