Zustehender Wohnraum bei ALG II

Hallo,

Rein rechtlich stehen einem einzelnen ALG-Empfänger 50 qm Wohnraum zu und die Kosten werden auch vom Amt übernommen, wenn es sich um angemessenen Wohnraum (keine Luxushütte) handelt.

Wie würde es sich nun aber verhalten, wenn es um eine 3-Raumwohnung mit beispielsweise 53 qm geht, bei der 1 Raum (ca.8 qm)nicht wirklich genutzt werden kann, weil es in diesem Raum keine Heizung gibt und dieser eher als Abstellraum benutzt werden könnte?

Ich glaube, es gibt da im Mietrecht so eine Klausel, dass solche Räume nur zur Hälfte als eigentlicher Wohnraum angerechnet werden, so ähnlich wie bei Dachgeschoss-Wohnungen mit schrägen Wänden.

Kann man diese Klausel auch auf den zustehenden Wohnraum für ALGler anwenden? Sprich aus 53 qm würden dann nur 49 qm angerechnet.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich genug ausdrücken. Würde mich halt wirklich mal interessieren.

LG Sylvi

Kann man diese Klausel auch auf den zustehenden Wohnraum für
ALGler anwenden? Sprich aus 53 qm würden dann nur 49 qm
angerechnet.

Die Quadratmeterzahl ist hier gar nicht so sehr der ausschlaggebende Wert. Wichtiger ist die angemessene Miete. So stehen einem Alleinstehenden 45 qm2 und eine Kaltmiete von 252,90 € zu. Ist die Wohnung nun 53 qm2 groß und kostet kalt nicht mehr als die besagten 252,90 €, wird sich da niemand in die Hose machen. Bei den Heizkosten sieht es folgendermaßen aus:
Die Berechnungsbasis stellt danach immer die angemessene Wohnungsgröße dar. Sollte die tatsächliche Wohnungsgröße die angemessene Wohnungsgröße (wie in diesem Falle) übersteigen und ist die Kaltmiete angemessen, wird die Wohnung aber generell anerkannt. Wenn man noch nachweisen kann, dass ein Raum nicht beheizt werden kann, so wird es sicherlich auch da keine Probleme geben.

Hoffe ich konnte mich verständlich genug ausdrücken.

War gar kein Problem :smile:

LG Sylvi

Grüßle Nicole

Moin,

Die Klausel ist schon richtig, sagt mein Kumpel Felix. Der kennt das Problem. Er hat mir auch erzählt, das wohl jedes Bundesland die Grenzen für m2 und vor allem für die Nettokaltmiete selbst festlegen kann.
Felix meinte, das die Bundesvorgaben nur eine Richtlinie sind.
Insofern ist die vorherige Antwort nicht ganz korrekt.
Mein Kumpel Felix bekommt in Hamburg max. 354,- euronen und seine Bekannte Doro in einer Kleinstadt im Kreis Pinneberg/Schleswig-Holstein
max. 342,- euronen Kaltmiete (Mietenspiegel).
Die Doro sagte auch, man muß hartnäckig nachfragen…!

LG

MOD Liza: Artikel „aus gewissen FAQ-Gründen“ geringfügig abgeändert (s. kursiv).