weiss jemand, ob es verschiedene Zustellfristen für Verwarnungsbescheide im „ruhenden“ oder im „fließenden“ Verkehr gibt? In Gesetztestexten habe ich bisher nur eine Frist von 3 Monaten gefunden. In einem Artikel in einem anderen Forum (http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-4319.html, gefunden mit Google: zustellfrist „ruhenden verkehr“) war in einem Artikel von 14 Tagen für den ruhenden Verkehr die Rede, mit Verweis auf ein Gerichtsurteil.
Ich konnte aber den Urteilstext nirgends finden.
Ist das was dran?
Naja, ich hatte schon an sowas gedacht, aber ich glaube ja immer noch an das Positive in der Menschheit geglaubt…
Gehe ich also Richtig in der Annahme, dass kein solches Urteil existiert? (Dass es kein generelles Umtauschrecht gibt, ist mir schon klar)
Hallo,
ich weiß nicht, wie/wo Du gesaucht hast, aber die meisten Gerichte (ggf. zusammengefasst für das jeweilige Bundesland) veröffentlichen inzwischen im www. Und wenn es dort nicht „direkt“ zu finden ist, kannst Du das Gericht anmailen und nachfragen. Gegen ca. 3 EUR Porto-/Papierkosten schickt man Dir dann was zu.