Ein Bußgeldbescheid ausgestellt im September wird erst im November zugestellt.
Begründung der ausstellenden Behörde ist, dass der Bescheid nicht zugestellt werden konnte und somit Ende Oktober erneut erlassen wurde.
Die Frage ist, müsste der im November zugestellte Bußgeldbescheid nun das Datum vom September, oder das vom Oktober haben?
Grüsse TimTag