Zustellung Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ausgestellt im September wird erst im November zugestellt.
Begründung der ausstellenden Behörde ist, dass der Bescheid nicht zugestellt werden konnte und somit Ende Oktober erneut erlassen wurde.
Die Frage ist, müsste der im November zugestellte Bußgeldbescheid nun das Datum vom September, oder das vom Oktober haben?

Grüsse TimTag

Hallo,
das Ausstellungsdatum ist das Datum, an dem der Bescheid ausgedruckt wurde, salopp gesagt. wenn der Bescheid also nicht nochmal neu gedruckt wurde, kann er das Datum vom September enthalten.

Gesetze für die Beachtung von Fristen (Widerspruch usw.) beziehen sich aber auf das Datum der Zustellung!

Beatrix

Da würd ich aber mal nachhaken.
Nur, weil ein Bescheid nicht zugestellt werden konnte, besteht keinerlei Veranlassung, ihn zurückzunehmen und neu zu erlassen. Das wird üblicherweise nur gemacht, wenn sich (z.B. im Einspruchsverfahren) neue Erkenntnisse ergeben.
Frag mal, warum der Bescheid nicht zugestellt werden konnte. (Wenn wg. neuer Adresse: da gibt es vom Gesetzgeber andere Wege, eine evtl. drohende Verjährung zu unterbrechen)
Warum er immer noch das Datum vom September trägt und und und.
Je nach Schwere des Falles wäre das für mich ein Fall für den Anwalt.

Danke für die Antworten, es geht dabei auch nicht um die Rechtmässigkeit dieses Schreibens, die ist absolut O.K.
Es geht hier eher um die Geschichte, dass der Bescheid beim ersten Mal nicht zugestellt werden konnte, da ich dies für eher fragwürdig halte. Daher hat es mich interessiert, wie die Behörden hier genau arbeiten/arbeiten sollten.

Grüsse TimTag

Was genau ist fragwürdig daran, dass irgendwer eine falsche Adresse abgelesen hat? Seit wann kommt die Post zu 100% an?

Und was genau stört Dich überhaupt an der Sache, welche Nachteile hast Du dadurch denn gehabt?
Gruß
anf

Es ist schon ein komischer Zufall, ein Bescheid der im September erstellt wird und danach passiert 2 Monate nichts. Jetzt hatte ich letzte Woche zufällig ein Gespräch mit jemanden von der Behörde und prompt kommt am nächsten Tag der 2 Monate alte Bescheid. Die Behörde sieht hier aber keinen Zusammenhang und hat mir die Geschichte mit der Post aufgetischt, jetzt interessiert es mich, ob die Postvariante tatsächlich plausibel ist. Hatte bis zum September einen längeren Briefwechsel mit denen und jeder Brief wurde problemlos zugestellt.

Kein Wunder. Man wartet seitens der Behörde doch erst mal die Frist ab.

Das ist doch der eindeutige Beweis: sooo schnell KANN die Behörde doch gar nicht auf das Gespräch reagiert haben.

Und das ist nun gar kein Beweis dafür, dass immer 100% aller briefe richtig adressiert wurden und ankommen.
Wie kommst Du darauf, dass bei einer Behörde immer und überall fehlerfrei gearbeitet wird? Sind Beamte keine Menschen? Und bei Postangestellten gilt das gleiche?
Gruß
anf

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Hast Du in dem Gespräch erwähnt, dass Du den besagten Bescheid nicht erhalten hast?
Dann kann es sein, dass der Bearbeiter das Schreiben eben nochmal abgeschickt hat…

Beatrix

Wenn der Bescheid nicht zugestellt werden kann, wird normalerweise das Verfahren vorläufig eingestellt und dann Versucht, die Adresse zu ermitteln.

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