Zustellung der Kündigung

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir hat heute ihre Kündigung zum 31. August 2012 erhalten. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen wurde somit eingehalten.

Allerdings ist die Zustellung der Kündigung sehr fraglich!
Selbige wurde nämlich einffach in den Hausbriefkasten geworfen.
Somit hat der Arbeitgeber doch keinen rechtlichen Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde, oder?
Ist die Kündigung daher überhaupt rechtswirksam?

Freue mich auf zahlreiches Feedback.

Vielen Dank vorab!

Hallo Ute!

Tut mir leid mit der Kündigung. Aber zu deiner Frage:

Also soweit ich gelernt habe, kann der Arbeitgeber die Kündigung auch persönlich in den Briefkasten eingeworfen haben. Im Idealfall für ihn, hat er sich einen Zeugen mitgenommen, ein Azubi oder Praktikant würde dafür schon ausreichend sein. Theoretisch wäre es auch denkbar dass er dies durch ein Fahrtenbuch nachweisen könnte.

Grundsätzlich ist die Kündigung jedoch in den sog. „Machtbereich“ gelangt und damit fristgerecht zugegangen. Selbst wenn man im Urlaub wäre, wäre dies der Fall. Hier kannst du nachlesen: Sollte deine Freundin aber eine Rechtsschutzversiche…